Fast zwei Drittel gehen krank arbeiten. Doch das soll nicht so sein. Die Arbeiterkammer Oberösterreich stellt Forderungen. Denn Präsentismus gefährdet langfristig Gesundheit und Produktivität.
Der Blick auf die aktuellen Zahlen zeigt: Fast zwei Drittel gehen krank arbeiten. Dabei spielt die Angst vor den eventuellen Konsequenzen (lediglich für fünf Prozent der Befragten) nur eine marginale Rolle. Fast 60% jedoch gaben an, es sei das Pflichtgefühl gegenüber Kollegen, wenn sie krank arbeiten gehen – sprich: weil jene sonst ihre Arbeit zu erledigen hätten. Doch das ist der falsche Weg, warnt der Präsident der Arbeiterkammer OÖ, Andreas Stangl. „Leider zeigen die Zahlen, dass sich der Wert jener Menschen, die trotz Krankheit arbeiten gehen, in den letzten zehn Jahren verdoppelt hat. Diese Entwicklung ist Ausdruck einer Arbeitswelt, die zunehmend von Effizienzsteigerung, Gewinnmaximierung und steigendem Druck geprägt ist.
Kündigungsschutz während des Krankenstandes
Die AK fordert deshalb, dass es zu keiner Verschlechterung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kommen darf. Zudem seien Überlegungen, die ersten Krankenstandstage als unbezahlte Urlaubstage zu deklarieren, abzulehnen. Weiters brauche es einen Kündigungsschutz während des Krankenstands.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.