Im Rechtsstreit um den Stromtarif wartet die Burgenland-Energie mit einer weiteren Erfolgsmeldung auf. Der nächste Fall gegen die Wiener Anwaltskanzlei Brandl/Talos sei in zweiter und letzter Instanz gewonnen worden, teilt das Versorgungsunternehmen mit. Wegen der Kosten für den verlorenen Prozess sucht der Kunde um Ratenzahlung an.
Den Marktvorgaben entsprechend korrekt, oder weit überhöht? Gleich in mehreren Fällen stehen sich die Burgenland-Energie und die Anwaltskanzlei Brandl/Talos vor Gericht gegenüber. Streitpunkt ist der Strompreis. Der Versorgungsbetrieb mit Sitz in Eisenstadt hatte sich bereits - wie berichtet – über Urteile zu seinen Gunsten erfreut gezeigt. In einer weiteren Causa ist in der zweiten und letzten Instanz eine Entscheidung gefallen.
Verträge seien „konform“
„Das Gericht hat die Strompreisverträge für Unternehmen aus dem Jahr 2023 als rechtskonform bestätigt“, lautet das offizielle Statement der Burgenland-Energie. Darüber hinaus habe das Gericht dem Stromversorger im aktuellen Fall mehr als 8000 Euro an Prozesskosten zugestanden. „Ein schwerer Schlag für das betroffene Unternehmen, das sich nicht nur mit dieser Zahlung, sondern ebenso mit hohen Anwaltsausgaben konfrontiert sieht“, heißt es.
Kunde möchte Ratenzahlung
Laut Stephan Sharma, CEO der Burgenland-Energie, soll sich der Kunde gemeldet haben, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren: „Das ist nicht das erste Unternehmen, das nach einem verlorenen Verfahren mit dieser Bitte an uns herangetreten ist.“ Das Gericht habe dem Versorgungsbetrieb je nach Fall Prozesskosten zwischen 5000 und 9000 Euro zugesprochen.
Sechs Klagen eingebracht
„Einmalzahlungen für einen ersten ,Quick Check’, laufende Ausgaben für jede Anwaltsstunde sowie ein Mindesthonorar für den Wiener Anwalt pro Fall, und am Ende kommen nach verlorenem Prozess noch tausende Euro Verfahrenskosten dazu, die vom Kläger an uns zu bezahlen sind. Das ist die bittere Bilanz, die jene zu verkraften haben, die mit der Anwaltskanzlei Brandl/Talos gegen ihren Business-Tarif vorgegangen sind“, fasst Stephan Sharma zusammen. Bislang wurden sechs Klagen von den Wiener Juristen eingebracht.
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