In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Landtag eine umfangreiche Tagesordnung. Beschlossen wurde dabei unter anderem die Verfassungsreform. Für Politiker gibt es künftig eine neue Regelung bei rechtskräftigen Anklagen.
Heiß her ging es aber auch nicht nur wegen der Temperaturen. Im Mittelpunkt stand die Verfassungsreform. Rot-Grün hatte sich mit der ÖVP ausverhandelt. Ziel ist es, für mehr Transparenz und „politische Sauberkeit“ zu sorgen.
SPÖ-Mandatar Hergovich sprach von „einem guten Kompromiss“. Ähnlich sah es Grünen-Klubchef Wolfgang Spitzmüller. Eine „demokratiepolitische Weiterentwicklung“ sah ÖVP-Klubobmann Bernd Strobl, wenngleich er betonte, dass nicht alle Forderungen der Volkspartei berücksichtigt worden seien. Die Freiheitlichen stimmten nicht zu. FPÖ-Mandatar Thomas Grandits kritisierte zudem, dass man in die Verhandlungen nicht ausreichend eingebunden war.
Die Reform stärkt die Oppositions- und Minderheitenrechte sowie den Rechnungshof. Es ist ein guter Kompromiss.
SPÖ-Abgeordneter Robert Hergovich
Neue Regelung bei rechtskräftigen Anklagen
Besonders umstritten war jene Regelung, wonach Regierungsmitglieder und Abgeordnete ihr Mandat bei einer rechtskräftigen Anklage künftig ruhend stellen müssen. Kommt ein Mandatar dieser Aufforderung nicht nach, wird seiner Partei die Förderung um bis zu 50.000 Euro gekürzt. Im Fall eines Freispruchs gibt es die Summe zurück.
Betroffen von der Reform ist auch der Landesrechnungshof. Er ist künftig auch für öffentlich-rechtliche Körperschaften, Fonds, Stiftungen und Anstalten mit Mitteln des Landes zuständig.
Für heftige Diskussionen sorgten auch drei dringliche Anträge. Debattiert wurde dabei über die Weiterentwicklung der Menschenrechtskonvention, die Einschnitte bei der Volksgruppenförderung und über das Thema leistbares Wohnen. Die Sitzung war am Abend noch im Gange.
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