Streit um Tarif

Burgenland-Energie: Kampf gegen erhöhte Preise

Burgenland
26.06.2025 17:09

„Durch Werbung getäuscht“: Die Teuerung im Jahr 2022 erachten Juristen als unerlaubt. Ein Schaden müsse rückerstattet werden.

Im Streit um den Stromtarif der Burgenland-Energie ist aus Sicht der Wiener Anwaltskanzlei Brandl/Talos das letzte Wort noch lange nicht gesprochen. Der juristische Hauptkritikpunkt richtet sich gegen eine Preiserhöhung im Sog des Ukraine-Krieges und der daraus resultierenden Krise auf dem internationalen Markt.

„Erhöhung kam überraschend“
„Der Werbestrategie zufolge vermittelt die Burgenland-Energie ihren Kunden den Eindruck, zu 100 Prozent Öko-Strom aus Österreich zu liefern. Demnach sei ein Anstieg der Tarife nur dann erlaubt, wenn der zugrunde liegende Umstand nachvollziehbar und völlig gerechtfertigt erscheint wie etwa bei deutlich wachsenden Ausgaben beim Betrieb von Windkraftanlagen“, erklärt Brandl/Talos-Partner Patrick Mittlböck, Berater und Prozessvertreter für Unternehmen. Tatsächlich sei Strom – verknüpft mit dem massiv erhöhten Preisindex der Börsen – zugekauft und die Teuerung Ende 2022 direkt den Endverbrauchern aufgebrummt worden.

„Die Tariferhöhung kam überraschend, die Burgenland-Energie hat ihre Stromabnehmer darüber nicht aufgeklärt. Die Kunden hätten aber über alles genau informiert werden müssen“, führt Mittlböck einen weiteren Kritikpunkt an.

Anwaltskanzlei informiert über die Tarifpolitik
Bevor etwaige Ansprüche Ende 2025 verjähren, startet die Rechtsanwälte-GmbH eine Info-Kampagne. Über Details wird bei kostenlosen Veranstaltungen am 1. Juli um 14 Uhr im Lokal Pannonia Roth in Bernstein und am 2. Juli um 15 Uhr beim Karlwirt in Winden am See berichtet. Den Vorwurf der „Geschäftemacherei“ durch die Burgenland-Energie weist die Anwaltskanzlei entschieden zurück. Bestätigt fühlt sich das Juristenteam hingegen durch ein Verfahren vor dem Bezirksgericht Eisenstadt.

„Die massive Strompreiserhöhung 2022 war unzulässig. In einem konkreten Fall muss ein Schaden von rund 8000 Euro in nur zehn Monaten an ein Kleinunternehmen rückerstattet werden“, teilt die Anwaltskanzlei Brandl/Talos mit.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt