Trotzdem vermutet Gerichtsmediziner Johann Haberl eine Dunkelziffer. „Es liegen sicher viele mit der falschen Diagnose unter der Erde.“ Von 50 Prozent unentdeckten Tötungsdelikten wie sie für Deutschland kolportiert werden, will Gerichtsmediziner Haberl nicht sprechen. „Die Rechtslage in Österreich ist besser. Angehörige haben kein Einspruchsrecht gegen eine Obduktion.“
Mit seiner Kollegin am Gerichtsmedizinischen Institut, Ulrike Hohenbichler, würde sich der „Detektiv mit dem Skalpell“ aber wünschen, öfters zu Rate gezogen zu werden. Zum Beispiel bei Drogentoten. Haberl: „Fast jede Woche sterben junge Menschen durch Drogen. Nur ein Teil davon wird obduziert, wenige von Gerichtsmedizinern.“ Dabei wäre es „aus kriminalistischer und auch gesundheitspolitischer Sicht“ wichtig, durch eine forensisch-toxikologische Untersuchung zu klären, welche Drogen genommen wurden.
Auch bei diesen Untersuchungen verfälschen TV-Serien das Bild: Denn Ergebnisse liegen nie sofort vor, sondern brauchen bis zu drei Wochen. Neben 150 Leichenöffnungen jährlich sind die heimischen Gerichtsmediziner als Gerichtsgutachter etwa nach Unfällen auch mit Lebenden beschäftigt.
Foto: ORF









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