25-Jähriger im Landl

Wahnsinnsfahrt ohne Schein – und auf Freigang

Gericht
13.06.2025 05:58

Er war am besten Weg – das dachten zumindest die Behörden, als sie einem jungen Wiener wegen guten Verhaltens Ausgang aus der Justizanstalt Wien-Favoriten gewährt hatten. Nur, damit er bei einer waghalsigen Verfolgungsjagd am Verteilerkreis – er war gerade am Weg ins Gefängnis – mehrere Menschen gefährdete.

Der Verteilerkreis Favoriten – einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte in Wien, und damit auch einer der am stärksten befahrenen. Genau dort spielte sich am 12. Dezember letzten Jahres eine waghalsige Verfolgungsjagd ab. Bei der ein 25-Jähriger auch auf der Tangente wendete und in den Gegenverkehr weiterraste. Verletzt wurde zum Glück niemand, zwei Autolenker konnten rechtzeitig bremsen, bauten lediglich einen Auffahrunfall.

Auch noch am Weg ins Gefängnis
Vor dem Richter sitzt der Wiener nun wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung, Nötigung und versuchter schwerer Körperverletzung an seiner Lebensgefährtin. Denn die 23-Jährige saß bei der Wahnsinnsfahrt auf dem Beifahrersitz. Weil der Audi A8, den der junge Mann lenkte, zu rauchen begann, wurde die Polizei auf ihn aufmerksam und wollte ihn aufhalten – doch der Angeklagte drückte aufs Gas. Denn er hatte keinen Führerschein ...

Außerdem: Der Wiener war gerade auf dem Weg ins Gefängnis. Denn er hatte an diesem Tag Ausgang wegen seines – damals noch – guten Verhaltens in Haft. Dort saß er bereits zwei Jahre wegen unter anderem Erpressung, Geldwäsche und Drogendelikten. Auch nicht seine erste Vorstrafe: Bereits als 19-Jähriger wurde er das erste Mal verurteilt.

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Das war eine halsbrecherische und völlig abwegige Aktion.

Verteidiger Wolfgang Haas

Fußfessel, obwohl Raserei bekannt war
Trotz der Raserei im 10. Bezirk genehmigte man ihm aber erst letzte Woche die Fußfessel. „Die Justizanstalt wusste von dem Vorfall, und trotzdem hat er die Fußfessel bekommen“, so sein Verteidiger Wolfgang Haas. Den Rest seiner vierjährigen Haftstrafe hätte er im Hausarrest verbüßen sollen, unter strengsten Auflagen: Der 25-Jährige muss zur Schulden-, Männer- und Suchtgiftberatung.

Richter: „Was soll ich mit Ihnen machen?“
Damit ist jetzt aber erst mal Schluss, denn um eine feste Gefängnisstrafe komme man in dem Prozess nicht herum, informiert ihn der Richter: „Sie haben alle Sanktionen schon gehabt, die es gibt. Was soll ich mit Ihnen machen, dass Sie nicht mehr straffällig werden?“ – „Jetzt seh‘ ich alles komplett anders“, versucht der Wiener zu überzeugen. „Jetzt, wo die vierte Verurteilung kommt?“, fragt Herr Rat, ohne eine Antwort zu erwarten. 

Jetzt geht es für den jungen Mann wieder in die Justizanstalt. Er wird nicht rechtskräftig zu neun Monaten Haft verurteilt. Die Fußfessel, die in seinen hohen Socken gut sichtbar ist, kann er sich wohl fürs Erste abschminken. 

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