Innerhalb der heimischen Justizanstalten werden die Insassen unter anderem auch zahnmedizinisch versorgt. Doch dabei geht es nicht immer mit rechten Dingen zu. Ein Insider packt aus, bringt schier unglaubliche Details ans Licht. Das Justizministerium bezieht zu den Vorwürfen Stellung.
Zahnärzte müssen in den top ausgestatteten Ordinationen der jeweiligen Justizanstalten für keinerlei Miete, Betriebskosten oder die Anschaffung der teuren Geräte aufkommen. Lediglich Lohnkosten und kleinere Anschaffungen wie etwa Anästhesie, Füllungs- oder Abdruckmaterialien sowie diverse Kleinigkeiten für die tägliche Arbeit sind vom behandelnden Zahnarzt zu stellen. Der Rest wird vom Bund übernommen.
„Die Inhaftierten freuen sich darüber“
Die Behandlung an sich unterliegt laut einem Insider (Name bekannt) einem klaren Regelwerk. „Unterschieden wird zwischen U-Haft und Strafhaft. Bei U-Häftlingen darf nur eine akute Schmerztherapie durchgeführt werden, bei verurteilten Straftätern ist das Behandlungsspektrum etwas ausgedehnter – etwa mit Zahnprothesen. Pro Sitzung darf eine Region behandelt werden. Doch leider halten sich nicht alle Zahnärzte daran. In einigen heimischen Haftanstalten ist es zum Usus geworden, dass Häftlinge unter anderem auch Zahnsanierungen in Form von Füllungstherapien erhalten“, berichtet der Insider, „die Inhaftierten freuen sich darüber, und interessante Gespräche wie ,Toll, dass ich mir die Zähne hier gratis machen lassen kann, denn draußen muss ich selber dafür zahlen’ oder ,Können wir heute bitte diesen Zahn richten und schöner machen?’ sind oftmals zu hören“.
Ein ,fleißiger’ Zahnarzt kann pro Arbeitstag in einer Justizanstalt zwischen 2000 und 2500 Euro verdienen.
Ein Insider gegenüber der „Krone“
„Die zu sanierenden Insassen kommen zuerst“
Problematisch werde es vor allem dann, wenn die wirklichen Schmerzpatienten nicht drangenommen werden können, „da die zu sanierenden Patienten den Schmerzpatienten vorgezogen werden“. Im Zuge dessen weist der Informant darauf hin: „Die medizinische Beurteilung dieser liegt alleine bei den behandelnden Zahnärzten und nicht bei den zuständigen Beamten!“
Die Konsequenz davon sei, dass die Kosten explodieren, ja regelrecht davongaloppieren. „Ein ,fleißiger’ Zahnarzt kann pro Arbeitstag in einer Anstalt zwischen 2000 und 2500 Euro verdienen – natürlich auf Kosten der Steuerzahler“, rechnet der Insider vor. Falls es Zahnärzte geben sollte, die in mehreren Justizanstalten an mehreren Tagen pro Woche zuständig seien, „kann das fürstliche Gehalt von mehreren zehntausend Euro ein Ansporn sein, sich eben nicht an das Regelwerk zu halten“.
Für den Informanten ergeben sich daraus folgende brennende Fragen: „Warum wird aus chefzahnärztlicher Sicht nicht genauer hingesehen? Wird das alles auf Steuerzahlerkosten geduldet, um keine Ausführungen mit den Insassen machen zu müssen? Gibt es zu wenig Personal für Ausführungen? Alle Ministerien müssen sparen, im Justizministerium wird aber scheinbar nicht daran gedacht, Einsparungen bei der medizinischen Versorgung von Inhaftierten vorzunehmen. Und überhaupt: Warum gelten auszuführende Insassen bei Ärzten als Privatpatienten und werden mit schnellen Terminen belohnt?“
„Erheblicher Anteil hat noch nie Steuern bezahlt“
Eines dürfe man nicht vergessen: „Ein erheblicher Anteil der Insassen und verurteilten Straftäter hat noch nie in den österreichischen Steuertopf einbezahlt – bedient sich aber davon. Diese Unsummen an Steuergeldverschwendung wären in Maßnahmen wie etwa Recruiting besser angelegt, um den enormen Personalnotstand in unseren Haftanstalten zu verbessern. Die dienstversehenden Beamten leisten jeden Tag Unglaubliches – und es wäre besser, diese zu unterstützen als Straftäter wie zerbrechliches Porzellan zu behandeln.“
Durch das professionelle Controlling der Chefärztin für Zahnmedizin konnten die Kosten bereits österreichweit reduziert werden.
Sina Bründler, Sprecherin des Justizministeriums
„Insassen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben versorgt“
Was sagt das Justizministerium zu diesen Vorwürfen? „Vonseiten der Chefärztin für Zahnmedizin werden regelmäßige Visiten in allen Zahnordinationen in den Justizanstalten durchgeführt. Dabei wird nach einem einheitlichen Prüfprotokoll die Ordination und die Arbeitsweise überprüft. Dieses Ergebnis wird sowohl der Anstaltsleitung als auch dem jeweiligen Zahnarzt zur Kenntnis gebracht. Durch das professionelle Controlling der Chefärztin für Zahnmedizin konnten die Kosten bereits österreichweit reduziert werden“, erklärt Sprecherin Sina Bründler.
Die zahnmedizinische Versorgung müsse entsprechend dem gesetzlichen Auftrag (siehe § 73 Abs. 1 und 2 StVG) durchgeführt werden. Dabei sei der Äquivalenzgrundsatz bei der Behandlung zu beachten. Dennoch werden derzeit sehr wohl auch Einsparungsmöglichkeiten (im rechtlich zulässigen Rahmen) geprüft.
Ausführungen: „Hoher Personalaufwand“
„Die zahnmedizinische Versorgung muss entsprechend den Richtlinien einer zahnärztlichen Vertragspraxis durchgeführt werden. Die in den Justizanstalten tätigen Zahnärzte werden für ihre erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarordnung für Zahnärzte honoriert. Aufgrund der Tatsache, dass sogar ein bestehender Anspruch aus einer gesetzlichen Krankenversicherung während der Haft ruht (§ 89 Abs. 1 ASVG), kann bei extramuraler Behandlung der Tarif der autonomen Honorarrichtlinien zur Anwendung gebracht werden (zB. Extraktion € 95,- statt € 24,-). Außerdem sind Ausführungen darüber hinaus mit einem hohen Personalaufwand und einem Sicherheitsrisiko verbunden, und führen somit zu wesentlich höheren Kosten“, klärt Bründler weiter auf. Die Inhaftierten werden „selbstverständlich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben medizinisch betreut“, sagt sie.
„Schmerzpatienten haben immer Vorrang“
Da die Insassen nicht krankenversichert seien (siehe auch § 89 ASVG), können sie in extramuralen Einrichtungen als Privatpatienten geführt werden (siehe autonome Honorarrichtlinie). Deshalb gelte auch die Anordnung, dass extern ausschließlich die akute Schmerzbehandlung durchgeführt werden darf. „Schmerzpatienten werden immer vordringlich behandelt. Auch in den Ordinationen in den Justizanstalten ist diese Richtlinie Handlungsgrundlage, sodass immer bei Ordinationsbeginn die Schmerzpatienten vorrangig einzuteilen sind“, betont Bründler.
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