Wie viel kostet die Steuerzahler die Gesundheitsversorgung der Inhaftierten in den heimischen Justizanstalten? Der „Krone“ liegen aktuelle Zahlen und Daten vor, die es wahrlich in sich haben.
Die FPÖ wollte Licht ins Dunkel bringen und brachte im Dezember des Vorjahres gleich mehrere parlamentarische Anfragen ein, die nun von Gesundheitsminister Johannes Rauch (er vertritt derzeit Justizministerin Alma Zadić in der Babypause) beantwortet wurden.
2,3 Millionen Euro für Zahnfüllungen
Daraus ergeht etwa, dass in fast allen Gefängnissen und forensisch-therapeutischen Zentren Zahnordinationen eingerichtet sind. Zwischen Jänner 2022 und September 2024 wurden exakt 42.863 Zahnfüllungen an Inhaftierte verabreicht. Bei aktuell 8823 Insassen (Stand 1. Februar 2025) entspricht das im Schnitt für jeden Häftling alle sechs Monate eine Plombe. 2022 waren es 14.774 Zahnfüllungen (Kosten: 715.464,90 Euro), 2023 waren es 15.937 (Kosten: 879.616,60 Euro) und bis September 2024 waren es 12.152 (Kosten: 706.044,50 Euro). Das sind Gesamtkosten von 2,3 Millionen Euro.
Wir hätten gerne auch die Wartezeit eines Insassen für einen MRT-Termin jener eines freien Bürgers gegenübergestellt. Hier wich Bundesminister Rauch allerdings aus.
NR Harald Schuh (FPÖ)
Als Zahnfüllungsmaterial wurden im Seitzahnbereich Amalgam, im Frontzahnbereich hingegen licht gehärtete Kunststoffe abgerechnet. Dies entspricht der Honorarordnung für Vertragszahnärzte, die die Grundlage für die Verrechnung der zahnärztlichen Leistung mit den Sozialversicherungen darstellt. Konkrete Daten für externe Zahnbehandlungen liegen elektronisch nicht vor.
Kritik seitens der Freiheitlichen
„Seit Jahresbeginn sind in der EU Amalgam-Füllungen verboten. Während die freie Bevölkerung vor dem Problem steht, dass sich die ÖGK und die Zahnärztekammer auf keine Lösung für neue Füllungen einigen können, wird in den Justizanstalten weiterhin fleißig plombiert – auf Steuerkosten und ohne Amalgam“, betont NR Harald Schuh von der FPÖ.
37 Millionen Euro für externe Eingriffe
Die Gesamtkosten für externe Gesundheitsbehandlungen etwa an Krankenhäusern beliefen sich zwischen 2022 und 2024 auf rund 37 Millionen Euro. „Wir beobachten, dass Häftlinge immer dreistere Forderungen stellen, dem Personal mit der Volksanwaltschaft drohen und teure Gesundheitsbehandlungen außerhalb der Justizanstalt erzwingen. Jeden Tag fallen rund 34.000 Euro für diese sogenannten ,Ausführungen‘ an, wobei der erheblich epersonelle Mehraufwand noch gar nicht berücksichtigt ist“, schildert NR Schuh und ergänzt: „Hier gibt es ein deutliches Einsparpotenzial. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die zurecht hinter Gittern sind, eine bessere Versorgung genießen als unbescholtene Bürger.“
Fokus auch auf spezialler Nahrung
Neben den Kosten für die Gesundheitsversorgung werden auch jene von besonderen Arten der Verpflegung von Insassen – zum Beispiel koscher, halal, vegetarisch und vegan – aufgelistet. Insgesamt 204.423 Euro wurden zwischen 2022 und 2024 (Stichtag 30. November) dafür ausgegeben.
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