Prozess in Wien

Rotlicht-Boss Steiner zu 3 Jahren Haft verurteilt

Österreich
01.10.2013 17:15
Nach 31 Verhandlungstagen, einem umfangreichen Beweisverfahren und schließlich einer mehrstündigen Beratung des Schöffensenats ist am Dienstag ein Urteil im Prozess gegen den Wiener Rotlicht-Boss Richard Steiner gefallen. Der 42-Jährige wurde der Bildung einer kriminellen Vereinigung, der betrügerischen Krida sowie der Anstiftung zur Sachbeschädigung für schuldig befunden und zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt - er muss die Strafe aber nicht absitzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Steiner hatte exakt zwei Jahre in U-Haft verbracht, die ihm auf das Strafausmaß anzurechnen waren. Das Gericht ersparte ihm nun das "Nachsitzen" des dritten Jahres, indem er vom Senat aus dem offenen Strafrest bedingt entlassen wurde. Der Berufsrichter und die beiden Schöffen gingen davon aus, dass es nicht nötig sei, Steiner nach der formalen Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe noch einmal ins Gefängnis zu schicken.

Freigesprochen wurde Steiner weiters vom Vorwurf der Schutzgeld-Erpressung. Für das Gericht hatte das Beweisverfahren nicht zweifelsfrei ergeben, dass der vom mutmaßlichen Wiener Rotlicht-Boss geleitete "Nokia Club" einen kriminellen Hintergrund hatte und andere Lokalbetreiber teilweise über Jahre hinweg zwangsweise Zahlungen an Steiner abzuliefern hatten. Die sieben inkriminierten Erpressungsfälle sowie der damit verbundene Vorwurf der schweren Nötigung waren für das Gericht nicht nachweisbar.

Steiner bedankte sich "für absolut faires Verfahren"
In seinem Schlusswort hatte sich der Hauptangeklagte beim Gericht "für das absolut faire Verfahren" bedankt: "So etwas habe ich noch nicht erlebt." Im Unterschied zur Polizei, die einseitig gegen ihn ermittelt habe, sei er im Grauen Haus unvoreingenommen behandelt worden, stellte Steiner fest.

Wie der 42-jährige Geschäftsmann betonte, hätten in den 13 Jahren, in denen er in der Rotlicht-Szene in der Bundeshauptstadt den Ton angab, Ruhe und Ordnung geherrscht: "Vor meiner Zeit hat es Schießereien und Stechereien gegeben. Nach meiner Zeit hat es Schießereien und Stechereien gegeben. In meiner Zeit hat es das nicht gegeben, weil ich besonnen aufgetreten bin."

Schuldsprüche und teilbedingte Haftstrafen für Mitangeklagte
Am Dienstag fiel nicht nur das Urteil gegen den Rotlicht-Boss. Schuldsprüche und teilbedingte Haftstrafen setzte es auch für vier von insgesamt fünf Mitangeklagten. Peter A. fasste wegen Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung, schwerer Körperverletzung, absichtlicher schwerer Körperverletzung, Beteiligung an einer Sachbeschädigung und der betrügerischen Krida zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt, aus.

Die vormalige, eng mit Steiner verbundene Szene-Größe Dusko R. alias "Rocky" - der 57-Jährige hat sich inzwischen zur Ruhe gesetzt und verbringt seine Nächte als Taxifahrer - kam mit sieben Monaten, davon zwei unbedingt, davon. Er wurde lediglich wegen Mitwirkung an einer von Peter A. begangenen Körperverletzung sowie an einer Sachbeschädigung, nicht aber wegen Beteiligung an der kriminellen Vereinigung schuldig erkannt.

Gänzlich freigesprochen wurde Andreas B., der immerhin 19 Monate in U-Haft verbüßt hatte. Ihm hatte die Staatsanwaltschaft vor allem angelastet, im Auftrag von Steiner eine missliebige Nachtklub-Betreiberin mit einem Baseballschläger halb totgeschlagen zu haben. Nach Ansicht des Gerichts war ihm jedoch die Täterschaft und Steiner die Anstiftung nicht nachzuweisen.

Steiner bat um Bedenkzeit
Während sämtliche schuldig gesprochenen Mitangeklagten die über sie verhängten Strafen akzeptierten, erbat Steiner auf Empfehlung seines Verteidigers drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab zu sämtlichen Entscheidungen keine Erklärung ab. Die Urteile und der Freispruch für Andreas B. sind somit nicht rechtskräftig.

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