Die 65-jährige Frau aus Spital a. d. Drau war, wie berichtet, von einem Privatbad, das unmittelbar bei der Anlegestelle liegt, in die Nähe des Schiffes geschwommen. Die Frau sei immer näher an das Heck des Schiffes gelangt und dann laut einem Zeugen "regelrecht unter das Schiff gesaugt" worden.
Behörde überprüft lediglich Sicherheitsmängel
Die Sicherheit der Badenden liege nicht im Aufgabenbereich seiner Behörde, meinte Woschitz. Dafür seien die Schwimmer einerseits selbst verantwortlich, andererseits müssten die Betreiber von Bädern in die Pflicht genommen werden. "Wer dort ein Bad betreibt, muss wissen, dass dort Baden verboten ist."
Von der Behörde werden die Schiffsanlegestellen daher lediglich einmal im Jahr auf Sicherheitsmängel überprüft. Dabei wird aber nur auf die "technische Sicherheit" von Passagieren geachtet, also ob zum Beispiel die Bretter des Stegs morsch sind.
Polizei gab noch keine Stellungnahme ab
Allein die Polizei aber habe die Möglichkeit, das Badeverbot zu überprüfen, so Woschitz. So sei die Exekutive dafür auch ausgestattet. "Wir haben nicht einmal ein Boot! Wie soll die Schifffahrtsbehörde das überprüfen?"
Polizeisprecher Rainer Dionisio wollte zu den Vorwürfen auf Anfrage zunächst keine Stellung beziehen. Die Rechtslage werde derzeit geprüft. Die Ermittlungen leitet die Staatsanwaltschaft. Deren Sprecherin Antoinette Tröster sagte, dass derzeit nur gegen den Kapitän des Schiffs ermittelt werde.
Bezirkshauptmannschaft nimmt Hotel unter die Lupe
Auch die Bezirkshauptmannschaft Spittal überprüft den Fall. Genauer werde man die Betriebsstättengenehmigung für das Hotel unter die Lupe nehmen müssen, dessen Privatbad das Opfer genutzt hatte. Woschitz: "Es wird zu prüfen sein, ob dabei auch das Bad genehmigt wurde."
Angesichts der gesetzlichen 100-Meter-Schutzzone, für die es laut Woschitz bis April dieses Jahres keine Ausnahme gab, hätte ein Bad an der Stelle nicht erlaubt werden dürfen. Überprüft wird dies vom Leiter der Gewerbebehörde, die auch für die Betriebsstättengenehmigungen verantwortlich ist.
100-Meter-Schutzzone im April gelockert
Erst im April ist eine Novelle der Seen- und Flussverkehrsordnung in Kraft getreten. Die 100-Meter-Schutzzone wurde darin gelockert. Nun ist es möglich, auch innerhalb der Schutzzone Bäder einzurichten, sofern diese etwa mit Bojen abgesichert werden. Das Anbringen solcher Absicherungen dürfte vielerorts nötig sein, denn zahlreiche Anlegestellen an Kärntner Seen liegen in unmittelbarer Nähe von Badestegen und -wiesen.
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