Man nennt diesen Kokain-Dealer „Don Pablo des Südburgenlands“, er selbst hat nichts gegen diese Bezeichnung. Am Landesgericht Eisenstadt fasste der Mann eine mehrjährige Haftstrafe aus.
Der Gang am Landesgericht Eisenstadt war bummvoll mit Drogenabhängigen und Suchtgifthändlern. Na wer wird denn wohl als nächster als Zeuge aufgerufen?
Freilich beäugen sie den Kerl, der aus der U-Haft vorgeführt wird. In Handschellen. Na da schau her, der Don Pablo des Südburgenlands! Hat der in der U-Haft abgenommen? Freundlich nickt der Mann seinen einschlägig Bekannten zu, nein, heute hab ich leider nichts für euch, tut mir leid.
Ob minderjähriger Lehrling, Schüler, Angestellter, Unternehmer, Pensionist, Arbeitsloser – keiner wollte sich so recht an die Begegnungen mit Don Pablo erinnern, Wenig verwunderlich, beinahe alle hatten bereits ein eigenes Strafverfahren wegen Suchtgiftdelikten an ihren Hälsen gehabt.
„In Mexiko hätte man dich schon ...“
Manche der Abnehmer holten das Kokain von Don Pablo, einem verheirateten Familienvater, Anfang 40, auf Pump und mussten also Schulden machen. Wenn die Zahlungen ausblieben, sagte der Dealer Sachen wie diese: „Ich verstehe keinen Spaß mehr. In Mexiko hätte man dich schon auf einem Reifenstapel angezündet. Schau ja zu, weil sonst …!“ Das ist dokumentiert.
„Na geh halt dealen!“
Bei einem Hauptbelastungszeugen hatte sich sogar ein Schuldenberg von stolzen 27.000 Euro angehäuft. Deshalb sollte er, so sagt er vor Gericht, im Auftrag von Don Pablo als Sub-Dealer tätig sein und Kokain an Konsumenten im Nahbereich seines Wohnortes beliefern.
Im Abschlussplädoyer forderte der Staatsanwalt eine schuld- und tatangemessene Bestrafung wegen 1,8 Kilo Kokain inklusive eines Verfalls von 167.015 Euro. Dem kam Richterin Melanie Gschiel nicht nach. Sie reduzierte im Rahmen eines Schuldspruchs die Kokainmenge zugunsten des Angeklagten auf 1,33 Kilo sowie die Verfallssumme auf 80.000 Euro.
Feiertag für den Anwalt
Bei einem Rahmen von 1 bis 15 Jahren verhängte der Schöffensenat schließlich smarte dreieinhalb Jahre Haft, obwohl der gesetzliche Drogen-Grenzwert um das 71-fache überschritten worden war. Das Urteil ist rechtskräftig. Don Pablos Anwalt, David Jodlbauer, darf sich feiern lassen.
Sein Mandant wird ihm wohl im Häf’n zuprosten.
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