„Akt der Liebe“

Frau (33) verbrannte kranken Großvater: Haftstrafe

Ausland
26.06.2025 09:05

Eine Frau in Frankreich wollte das Leiden ihres kranken Großvaters verkürzen und setzte sein Bett in Brand. Vor Gericht sprach sie von Sterbehilfe und einem „Akt der Liebe“. Die Richter sahen dies anders ...

Die 33-Jährige ist von einem Gericht zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter in Bourg-en-Bresse in Südostfrankreich setzten in dem Berufungsprozess vier Jahre der Strafe zur Bewährung aus, während die verbleibende Haft mit einer elektronischen Fußfessel zu Hause verbüßt werden kann, berichteten die Zeitung „Le Progrès“ und der Sender BFMTV.

Bett mit Benzin in Flammen gesetzt
Sie habe Sterbehilfe geleistet, hatte die Frau bei den Ermittlern ausgesagt und von einem „Akt der Liebe“ gesprochen. Nachdem die Frau im Jahr 2020 das Bett ihres Großvaters mit Benzin in Flammen gesetzt hatte, verbrannte dieser bei lebendigem Leib. Die Frau, die bis zu ihrem sechsten Lebensjahr bei dem Großvater aufgewachsen war, hatte ausgesagt, dass dieser „nicht mehr aufwachen“ und sterben wollte. Der alte Mann verbrachte zuletzt die meiste Zeit in Embryohaltung im Bett liegend.

Anklage wollte 15 Jahre Haft
In einem ersten Prozess war die Frau zu fünf Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft war dagegen in Berufung gegangen und hatte wie in erster Instanz eine Strafe von 15 Jahren für die Frau gefordert. „Wenn man liebt, wenn man wirklich liebt, setzt man jemanden nicht in Brand“, sagte der Staatsanwalt, wie die Zeitung berichtete.

Das Gericht sprach in seinem Urteil von „äußerst schwerwiegenden“ Taten, die „keineswegs ein durchdachtes Vorgehen zur Sterbehilfe“ gewesen seien. Das Gericht berücksichtigte, dass die Urteilsfähigkeit der Frau laut einem psychiatrischen Sachverständigen zum Tatzeitpunkt beeinträchtigt war.

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