Weil seine erste Selbstanzeige im Jänner fehlerhaft gewesen sei, sähen die Staatsanwälte "so gut wie keinen Spielraum", auf eine Anklage zu verzichten, heißt es in einer Vorausmeldung des Blattes. "Er hatte wie jeder andere Steuerhinterzieher nur einen Schuss frei", zitiert die "Bild am Sonntag" Justizkreise.
Korrekte Selbstanzeige kam zu spät
Dabei sei es "tragisch" für Hoeneß, dass eine zweite Selbstanzeige von Ende März als korrekt und vollständig betrachtet werde. Sie hätte Hoeneß vor Strafverfolgung geschützt - wenn zu dem Zeitpunkt nicht schon gegen den Bayern-Präsidenten ermittelt worden wäre.
Nach der ersten, unvollständigen Selbstanzeige setzte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren in Gang, durchsuchte im März Privathaus und Büroräume von Hoeneß und erließ einen Haftbefehl, der gegen Zahlung einer Kaution in Millionenhöhe außer Kraft gesetzt wurde. Der 61-jährige Bayern-Präsident hatte eingeräumt, über Jahre Börsengewinne auf seinem Konto bei einer Schweizer Bank vor dem Fiskus verheimlicht zu haben.
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