Mostviertler (46) stand wegen Verletzung des Urheberrechts vor Gericht in St. Pölten: Der Mann wurde vom Vorwurf freigesprochen!
Seit Anfang Dezember musste sich ein 46-Jähriger wegen Vergehen gegen das Urheberrechtsgesetz am Landesgericht St. Pölten verantworten. Trotz Musikaufführungsverbots soll der Mann im Februar und Juni als Veranstalter von Mottopartys in St. Pölten fungiert haben. Und dabei unerlaubt Musik abgespielt haben. Was ihm prompt eine Privatklage der AKM (Gesellschaft für Autoren, Komponisten und Musikverleger) einbrachte.
Urteil noch nicht rechtskräftig
„Ja, die Veranstaltungen haben stattgefunden. Ich war aber nicht dafür verantwortlich“, bekannte er sich schon zu Beginn des Prozesses nicht schuldig. Auch für den Vorwurf, „Strohmänner“ als Veranstalter vorgeschoben zu haben, fand sich im Prozess keinen Beweis. Der 46-Jährige wurde nun vom Verdacht des unerlaubten Abspielens von Musik bei Veranstaltungen freigesprochen – nicht rechtskräftig.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.