Verweigert ihm Kuss

Teenie betatscht 14-Jährige und tritt auf sie ein

Wien
04.12.2024 14:36
Porträt von krone.at
Von krone.at

Ein 18-Jähriger ist am Dienstag am Wiener Landesgericht rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte im September vorigen Jahres ein 14-jähriges Mädchen am Praterstern in Wien sexuell belästigt und ihr das Mobiltelefon gestohlen. Zuvor hatte der Angeklagte die Tat geleugnet. 

Er hätte das 14-jährige Mädchen gar nicht gekannt, auch sei er zum Tatzeitpunkt nicht am Tatort gewesen, so die Schilderungen des Angeklagten. Seine Lüge war leider vergebens: Die Schülerin, die ausführlich als Zeugin befragt wurde, hatte ihn eindeutig wiedererkannt.

Gegen Wand gedrückt und am Po „betatscht“
Die mittlerweile 15-Jährige schilderte einem Schöffensenat, sie sei damals mit einer Freundin von Graz nach Wien gekommen und am Praterstern vom Angeklagten und zwei Begleitern angesprochen worden.

Plötzlich habe sie der Jugendliche hochgehoben, zu einer Unterführung getragen und dort zu küssen versucht. Dann sei sie „betatscht“ worden: „Er hat mich gegen die Wand gedrückt und angefasst am Oberschenkel und am Po.“

Schließlich habe der 18-Jährige ihr auch noch das Mobiltelefon weggenommen und einen Kuss verlangt, sollte sie es zurückhaben wollen. Weil die Schülerin darauf nicht einging, warf er ihr Handy zu Boden und versetzte dem Mädchen einen Stoß, sodass sie nach hinten fiel und mit dem Kopf gegen einen Blumentrog stieß. Er soll laut Anklage dann auch noch auf das am Boden liegende Mädchen hingetreten und sie am Hals gepackt haben.

Psychotherapie und Bewährungshilfe angeordnet
Die mittlerweile 15-Jährige bekam formal 500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Das wird der 18-Jährige vermutlich aber nicht bezahlen können. Er war 2022 nach Österreich gekommen und hat bis zu seiner Festnahme weder eine Schule noch einen Sprachkurs belegt. Im Gefängnis hat er allerdings ein A1-Zertifikat abgelegt und beherrscht jetzt zumindest etwas Deutsch. Per Weisung wurde ihm vom Gericht auferlegt, sich einer psychotherapeutischen Betreuung zu unterziehen. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet.

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