Ein Unternehmer aus dem Mostviertel (NÖ) will sich gegen ORF-Beiträge für seine Firma wehren. Er droht sogar, seinen Betrieb (in dem Radio-Verbot herrscht) zu schließen, wenn er gerichtlich zum Zahlen verdonnert wird.
„Es kann sich nur um einen Fehler handeln“, dachte sich Markus Abel, Chef einer Schlosserei in St. Valentin im Bezirk Amstetten, als er einen Brief der ORF-Beitrags Service GmbH in die Firma zugestellt bekommen hat. Darin wird er aufgefordert, für seinen Betrieb die ORF-Gebühren zu bezahlen.
„Doppelte Abgabe“
„Meine Arbeiter und Angestellten bezahlen diese ebenso wie ich bereits an deren Wohnadresse. Ich werde in der Firma mit Sicherheit keine ungerechtfertigte doppelte Abgabe bezahlen“, wehrt sich Abel, der zudem einen weiteren Grund anführt, der gegen eine Überweisung spreche: „In meinem Produktionsbetrieb ist es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, das Radio aufzudrehen.“
In meinem Betrieb ist es aus Sicherheitsgründen gar nicht erlaubt, ein Radio aufzudrehen.
Firmenchef Markus Abel
Bleibt die Zahlungsaufforderung aufrecht, kündigt der Mostviertler drastische Schritte an: „Ich werde diese gerichtlich bestreiten. Falls das Gericht gegen mich entscheidet, werde ich meine Firma schließen. Dann haben unsere Politiker weitere Arbeitslose zu verantworten!“
Neue Regelung
Doch Abels Chancen scheinen schlecht zu stehen, denn das neue ORF-Beitragsgesetz sieht vor, dass ab heuer Betriebsstätten, für die im Vorjahr Kommunalsteuer entrichtet wurde, die Gebühr entrichten müssen. Die Höhe hängt von der Summe der Arbeitslöhne ab. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Privatperson an der Adresse eines Betriebs gemeldet ist – dann zahlt nur die Firma.
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