Wie "Schweiz am Sonntag" berichtet, habe Hoeneß' langjähriger Bankberater bereits vor dem Scheitern des Schweizer Steuerabkommens mit Deutschland Optionen ausgelotet, wie Hoeneß sein Konto in die Steuerlegalität führen könnte. Die Bank selbst will zu dem Fall keine Stellung nehmen. Man begleite seine Kunden aber auf dem Weg in die Steuerehrlichkeit, betonte Vontobel-Medienchef Reto Giudicetti.
Behörden dementieren "Focus"-Bericht
Die Ermittlungsbehörden haben am Sonntag einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus" dementiert, wonach Hoeneß' Name auf einer Steuer-CD aufgetaucht sei, die das Bundesland Nordrhein-Westfalen im August 2012 gekauft hatte. Auf Anfrage der deutschen Nachrichtenagentur dpa erklärte die Staatsanwaltschaft Bochum: "Das trifft nicht zu. Auf der Steuer-CD, die die Staatsanwaltschaft Bochum bearbeitet, findet sich der Name Hoeneß nicht."
Die Staatsanwaltschaft München II wies die "Focus"-Berichte in einer Pressemitteilung ebenfalls zurück: "Es trifft nicht zu, dass die Staatsanwaltschaften in München im Sommer 2012 eine Steuer-CD mit den Daten von Herrn Hoeneß erhalten haben. Die Staatsanwaltschaft München II wurde erst im Jänner 2013 von der Selbstanzeige Hoeneß' unterrichtet." Das Ermittlungsverfahren gegen den 61-Jährigen habe man "aufgrund der Selbstanzeige 2013 eingeleitet", sagte Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich.
Der "Focus" hatte zuvor berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Bochum die Daten über Hoeneß an die Kollegen in München weitergeleitet habe, diese hätten aber zunächst kein Ermittlungsverfahren eröffnet. Außerdem, so berichtet das Magazin, habe die Staatsanwaltschaft am 20. März Hoeneß' Anwesen am Tegernsee und auch drei Stunden lang sein Büro in der Zentrale des FC Bayern in München durchsucht. Weiters hörten die Fahnder angeblich die Telefonate des 61-Jährigen ab.
Bericht: Hoeneß nur auf Kaution frei
Hoeneß soll Vermögenswerte in der Schweiz nicht ordnungsgemäß versteuert haben. Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" ist der Ex-Kicker nur wegen der Zahlung einer Millionen-Kaution auf freiem Fuß. Wie das Blatt am vergangenen Dienstag berichtete, soll Hoeneß am 20. März sogar vorübergehend festgenommen worden sein.
Laut "SZ" ist ein Haftbefehl nach einer Selbstanzeige ungewöhnlich. Es sei ein ernster Hinweis, dass diese von Hoeneß im Jänner beim Finanzamt wegen eines Kontos in der Schweiz erstattete Anzeige möglicherweise nicht strafbefreiend ist.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.