Nach einer Beschwerde argumentierte Steaua Bukarest, Becali sei rechtlich gar nicht für Einstellungen zuständig. Der Verein könne also nicht gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU verstoßen haben.
Die höchsten EU-Richter widersprachen: Die Tatsache, dass der Verein sich von den Äußerungen seines "Patrons" nicht distanziert hatte, sei durchaus zu berücksichtigen. Der Verein müsse auch beweisen können, dass die sexuelle Orientierung für die Einstellung keine Rolle spiele.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.