Mit Gerichtsverfahren drohen Parkplatz-Abzocker und nachvollziehbar genervte und durch Falschparker behinderte Privatgrundstücksbesitzer gleichermaßen. Auch Abschleppen ist eine Möglichkeit. Juristisch ist nur eine Variante für Grundbesitzer halbwegs risikolos. Übrigens sollte niemand auf die Rechtsschutzversicherung bauen.
Bezirksgericht – hier treffen einander Falschparker und Grundeigentümer, die eine Besitzstörungsklage einbringen.
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