„Verhungert im Heim“

SeneCura blitzt mit Beschwerde bei Presserat ab

Vorarlberg
18.10.2024 12:30
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Im Sommer sorgte der Fall eines Seniors, der in einem SeneCura-Pflegeheim in Vorarlberg verstarb, für Aufsehen. Die Angehörigen des Mannes warfen dem Heim vor, den Mann verhungern haben zu lassen. Eine Beschwerde des Heims über einen „Dossier“-Artikel wurde nun abgewiesen.  

Die SeneCura GmbH hat gegen die Zeitschrift „Dossier“ beim Presserat Beschwerde eingereicht. Die Beschwerde betraf den Beitrag „Verhungert im Heim“ sowie den Online-Beitrag „Patientenanwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen Senecura und Heimaufsicht“.

In den Artikeln wurde über schwerwiegende Vorwürfe gegen die SeneCura Gruppe berichtet. Dabei ging es vor allem um einen Patienten, der in einem Pflegeheim für Seniorinnen und Senioren in Hard in Vorarlberg verstorben ist. Seine Angehörigen behaupteten, dass er nicht ausreichend Nahrung bekommen hätte und seine Wunden nicht versorgt worden wären.

Die Senecura GmbH beanstandete im Wesentlichen, dass die in den „Dossier“-Artikeln beschriebenen Vorwürfe nicht stimmen, die Stellungnahme der Beschwerdeführerin nicht berücksichtigt und der Ruf der Pflegeeinrichtung beeinträchtigt worden seien.

Dieser Argumentation folgte der Presserat allerdings nicht. Dieser hält fest, dass die Pressefreiheit gerade bei Missständen im Gesundheitssystem besonders weit reichen würde, weil das Thema von allgemeiner Relevanz ist.

Einladung zu Stellungnahme
Zudem würde kein Verstoß gegen den Ehrenkodex vorliegen, da die Missstände sehr genau recherchiert worden seien und die SeneCura GmbH lange vor Erscheinen des Artikels zu einer ausführlichen Stellungnahme eingeladen worden sei.  

Weiters führt der Presserat ins Treffen, dass in dem Fall auch die Staatsanwaltschaft ermittelt hat und auch der Vorarlberger Patientenanwalt Vorwürfe erhoben hat. Die Öffentlichkeit habe ein Recht, davon zu erfahren. Dass die strafrechtlichen Ermittlungen schließlich eingestellt wurden, ändert nichts daran, dass die SeneCura Gruppe massiv in der Kritik gestanden habe. 

Rufschädigung nicht gegeben
Vor diesem Hintergrund geht der Presserat auch nicht von einer Beeinträchtigung des Rufs der SeneCura Gruppe aus. „Ein Unternehmen, dem von zahlreichen Personen und Einrichtungen schwerwiegende Missstände vorgehalten werden, muss die Berichterstattung darüber hinnehmen, noch dazu, wo diese vorgehaltenen Missstände in diametralem Widerspruch zur eigentlichen Aufgabe des Unternehmens – nämlich der fürsorglichen Betreuung und Versorgung von Patientinnen und Patienten – stehen“, heißt es weiter dazu. 

Die SeneCura GmbH hat innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist nicht auf das Zurückweisen der Beschwerde reagiert. 

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