Der Mann war im Jahr 2007 vom Landesgericht Innsbruck wegen geschlechtlicher Handlungen mit minderjährigen Buben zu vier Jahren verurteilt und bereits damals in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Aus dieser wurde er im Dezember 2012 vom Wiener Straflandesgericht bedingt entlassen, wobei der nunmehrige psychiatrische Sachverständige das wörtlich als "Missverständnis" bezeichnete.
Die Gefängnistore hatten sich trotz einer negativen Stellungnahme der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter geöffnet. Während ein Gutachter den 53-Jährigen damals für nach wie vor gefährlich hielt, betrachtete ein zweiter seine Entlassung als gerechtfertigt - es sei bei Freigängen zu keinen Zwischenfällen bzw. strafbaren Handlungen gekommen. Der Mann durfte daher am 21. Dezember seine Zelle verlassen und bezog ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft.
Zwei Buben für geschlechtliche Handlungen bezahlt
Nur sechs Tage später, am 27. Dezember, sprach der 53-Jährige im Vogelweidpark, in der Nähe der Lugner City, zwei Minderjährige an und fragte, ob er für zehn Euro an ihnen geschlechtliche Handlungen vornehmen dürfe. Die neun und zwölf Jahre alten Buben nahmen das Geld und ließen den Mann gewähren.
Als er am 2. Jänner im selben Park auf zwei 14-Jährige zuging und die Jugendlichen wieder mit Geld lockte, lehnten diese ab. Die Burschen gaben aber vor, am nächsten Tag einen Freund mitzubringen, der die vom 53-Jährigen erwünschten Handlungen zulassen werde. Als der Mann tags darauf den Park aufsuchte, wurde er bereits von der Polizei erwartet. Die zwei 14-Jährigen hatten diese unmittelbar nach der Begegnung mit dem 53-Jährigen verständigt.
"Ich such' nicht die kleinen Buben. Die finden mich"
"Der klassische Pädophile bin ich nicht, aber zu 30 Prozent schon. Ich such' nicht die kleinen Buben. Die finden mich", erklärte der Beschuldigte vor Gericht. Allerdings räumte er ein, es sei "schändlich, was ich gemacht habe".
Die pädophile Neigung des Mannes - er ist nicht weniger als 46 Mal, großteils einschlägig vorbestraft - sei "ganz zweifellos" als höhergradige geistig-seelische Abnormität anzusehen, wie der vom Gericht bestellte Sachverständige Karl Dantendorfer in seinem Gutachten ausführte. Ohne entsprechende therapeutische bzw. medikamentöse Behandlung sei mit der neuerlichen Begehung von Straftaten zu rechnen. "Die Rückfallgefahr ist extrem hoch", warnte Dantendorfer. Der Angeklagte selbst hatte dagegen keine Einwände. So habe man ihm bei der Untersuchung "klar gemacht, dass Medikamente gut wären", sagte der 53-Jährige.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Damit ist gesichert, dass der 53-Jährige auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe zeitlich unbefristet in einer Sonderstrafanstalt angehalten werden kann, falls er von Sachverständigen weiter als gefährlich eingeschätzt wird.
Ermittlungsarbeiten verliefen schleißig
Die Staatsanwaltschaft Wien hatte sich in diesem Fall nicht unbedingt mit ihrer Ermittlungsarbeit ausgezeichnet. Obwohl beim penibel dokumentierten Vorleben des 53-Jährigen die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens - vor seiner Entlassung 2012 - naheliegend gewesen wäre, hatte die zuständige Sachbearbeiterin davon Abstand genommen, sie beantragte lediglich den Widerruf der bedingten Entlassung. Die Frau zog jedoch keinen Sachverständigen bei, um eine erneute Einweisung des Sex-Täters zu prüfen.
Zudem wurden die vier Buben, die der 53-Jährige nach seiner Entlassung auf Sex angesprochen hatte, weder von der Polizei noch später im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch vernommen.
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