Sieg vor Gericht

10-monatige Sperre von Dinko Jukic aufgehoben

Sport
13.03.2013 13:07
Die durch den Österreichischen Schwimmverband am 24. August 2012 ausgesprochene Sperre des Olympia-Vierten Dinko Jukic für zehn Monate ist laut Jukic-Anwalt Thomas Krankl vom Gericht aufgehoben worden. Demnach habe das entscheidende Verbandsgericht keine Disziplinargewalt gehabt, ein solches Urteil zu fällen.

Das Verbandsgericht war eingesetzt worden, da Jukic Ende Mai 2012 bei der Langbahn-EM in Debrecen gegen OSV-Offizielle ausfällig geworden sein und sich nicht dafür entschuldigt haben soll. Zudem war Jukic nicht zur Verhandlung erschienen. Seine spätere Berufung wurde am 15. September vom OSV-Verbandstag abgelehnt. Jukic allerdings hatte vor den Debrecen-Titelkämpfen als Mitglied des Vereins Austria Wien ein vor internationalen Wettkämpfen übliches Schreiben dem OSV gegenüber unterfertigt, in dem freilich nichts von einer etwaigen Verbandsgericht-Zuständigkeit stand. Da das laut Gericht eine Grundsatzentscheidung nach sich zieht, war vor einem Urteil auch keine Zeugeneinvernahme nötig.

Jukic hält sich vorerst mit Kommentaren bedeckt
Jukic konnte am Mittwoch zum Entscheid zunächst nicht konkret Stellung nehmen, da er das Urteil noch nicht in Händen hatte. Fraglos ist die Entwicklung in der Causa für ihn ein Erfolg, obwohl sich an seiner aktuellen Situation nichts ändert. Denn er war schon seit einer von derselben Richterin am 30. November erteilten Einstweiligen Verfügung startberechtigt gewesen. Bis zum 25. Jänner hatte der 24-Jährige davon keinen Gebrauch gemacht, ab da war ihm ein Start wegen der an diesem Tag durch den OSV ausgesprochenen Sperre von Austria Wien unmöglich. Ein vom OSV für die Hallen-Staatsmeisterschaften in der vergangenen Woche erteiltes Sonderstartrecht unter "OSV" hat Jukic abgelehnt. Er hatte davor um ein Antreten unter SC Austria Wien angesucht.

OSV-Boss: "An der Sache ändert das Urteil nichts"
OSV-Präsident Christian Meidlinger: "Ein netter Formalismus. An der Sache selbst ändert das ja nichts, an den Beschimpfungen und dass er sich bei den Betroffenen entschuldigen sollte", sagte der 49-Jährige. "Das Urteil ist aber zu respektieren." Ob der OSV beruft oder nicht, soll am kommenden Dienstag in einer OSV-Vorstandssitzung besprochen werden. Meidlinger jedenfalls glaubt, dass das Urteil auch auf andere Sport-Fachverbände eine Auswirkung haben könnte. "Sie werden vielleicht nun auch ihre Statuten adaptieren müssen." Ein auch in der Klage beantragtes automatisches Startrecht wurde Jukic von Richterin Margit Löschl übrigens nicht gewährt, da sie über die für eine Wettkampfteilnahme nötigen sportlichen Kriterien nicht entscheiden könne.

Weitere Runde vor Gericht droht
An seinen ersten Wettkampf seit dem Londoner Olympia-Semifinale über 100 Meter Delfin denkt Jukic aber ohnehin noch nicht. Vorerst geht es für ihn am 25. März in die nächste Runde. Denn für den Tag wurde aufgrund der Berufung und des Antrags auf eine Einstweilige Verfügung von Austria Wien eine OSV-Verbandsgerichtstagung angesetzt. Sollte der auch von Krankl vertretene Verein abblitzen, würde ebenso der Gerichtsweg eingeschlagen. Grund für den Ausschluss waren nicht an den Wiener Verband (WLSV) und den OSV geleistete Zahlungen. Die an den OSV sind später bis 6. Februar gezahlt worden, die an den WLSV wegen aus Austria-Sicht nicht ordnungsgemäßer Rechnungen nicht.

Krankl sieht aber ohnehin nicht unbedingt einen Grund, dass die WLSV-Forderungen beglichen werden müssen. "Der Verein wurde vom Landesschwimmverband schon im Dezember 2008 einmal ausgeschlossen", erklärte der Jurist. "Zwar waren die Aktiven nach Einlegung einer Berufung startberechtigt, doch dem Verein sind Kosten und ein hoher finanzieller Schaden entstanden."

Anwalt: Maßnahmen "zielen auf Zerstörung des Vereins ab"
Diese angefallene Summe sei noch nicht eingeklagt worden, würde aber den WLSV-Forderungen entgegengestellt werden. Der Erfolg vor Gericht macht es für Krankl und Jukic noch sinnvoller, gegen OSV-und WLSV-Beschlüsse vorzugehen. Krankl: "Wir werden weitermachen und lassen nicht locker. Austria hat schon so viele Schwimmer verloren, es zielt auf eine Zerstörung des Vereins ab." Schadenersatzforderungen von Jukic-Seite sind nun auch wegen seiner letztlich nicht gerechtfertigten Sperre zu erwarten. Durch sein monatelang erzwungenes Nichtantreten sei ihm hinsichtlich Preis- und Sponsorengeldern etc. ein Schaden entstanden. Wie da konkret vorgegangen wird, wird noch beraten. Krankl rät dem OSV jedenfalls zum Einlenken. "Denn alles, was sie da machen, ist rechtswidrig."

"Schwimm-Akademie Jukic" Zugang zu Bad verwehrt
Jukic ist indes auch an der Nebenfront aktiv. Mit seiner Schwester Mirna hat er vor rund zwei Wochen mit der "Schwimm-Akademie Jukic" die Gründung eines neuen Vereins in die Wege geleitet. Dieser zielt vorerst nur auf die Ausbildung junger Schwimmer ab, ist noch nicht genehmigt. Meidlinger gab an, dass eine Entscheidung von WLSV und OSV darüber binnen einem Monat fallen sollte.

In den vergangenen Tagen wurde Dinko, Mirna und auch deren Trainervater Zeljko Jukic diverse Male der Zugang in das Brigittenauer Bad verwehrt, wo Austria Wien Bahnen zugeteilt gewesen sind. Diese wurden - laut Dinko Jukic ohne Zustimmung von Austria Wien - vom WLSV dem mit vielen Ex-Austria-Wien-Aktiven neu gegründeten Verein "Vienna Aquatic Schwimmclub" zuerkannt. Mirna Jukic wollte am Dienstag mit einer Kinder-Gruppe in das Bad, um sie zu trainieren – die Dritte von Olympia 2008 über 100 Meter Brust hatte vor einiger Zeit eine Coach-Ausbildung absolviert. "So bin ich noch nirgends auf der Welt behandelt worden", sagte die 26-Jährige. Die WLSV-Spitze mit Präsidentin Gabriele Stecher und "Vize" Susanne Reichard war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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(Bild: KMM)



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