Gefängnisse überfüllt

Briten wissen nicht, wohin mit rechten Chaoten

Ausland
19.08.2024 10:04
Porträt von krone.at
Von krone.at

Wegen der rechtsradikalen Ausschreitungen in Großbritannien droht Hunderten Randalierern eine Haftstrafe. Doch die Gefängnisse sind überfüllt. Deshalb hat die Regierung einen Notfallplan ausgelöst.

Mit „Operation Early Dawn“ können Angeklagte im Polizeigewahrsam gehalten werden, bis ein Platz in einer Haftanstalt frei wird.

Normalerweise werden sie umgehend vor ein Amtsgericht gestellt, wo eine Richterin oder ein Richter dann Untersuchungshaft verhängt. Die Maßnahme trat zunächst für Teile von Nordengland in Kraft, wie die Regierung mitteilte.

Wilde Randale, viele Festnahmen
Landesweit war es in mehreren britischen Städten tagelang zu schweren Ausschreitungen und Angriffen auf Polizisten gekommen. Die Polizei nahm mehr als 1000 Menschen fest.

Im ganzen Land kam es zu schweren Ausschreitungen.
Im ganzen Land kam es zu schweren Ausschreitungen.(Bild: AP/Owen Humphreys)

Vorausgegangen war eine Messerattacke auf einen Taylor-Swift-Tanzkurs in der Stadt Southport. Dabei wurden drei Mädchen getötet und mehrere Kinder verletzt. In sozialen Medien machte sich die Falschmeldung breit, der Täter sei ein muslimischer Migrant. Tatsächlich wurde der tatverdächtige 17-Jährige als Sohn von Ruandesen in Großbritannien geboren.

Regierung sieht Verantwortung beim Vorgänger
Die sozialdemokratische Regierung machte ihre konservative Vorgängerin für die schlechten Zustände in den Gefängnissen verantwortlich. „Wir haben ein Justizsystem geerbt, das in der Krise steckt und Erschütterungen ausgesetzt ist“, sagte der zuständige Staatssekretär James Timpson. „Daher waren wir gezwungen, schwierige, aber notwendige Entscheidungen zu treffen, um es am Laufen zu halten.“

Um den Druck auf die überfüllten Gefängnisse zu reduzieren, hatte die Regierung zuvor angekündigt, dass einige Häftlinge bereits nach der Verbüßung von 40 Prozent ihrer Haftzeit freigelassen werden sollen. Üblich sind 50 Prozent. Die Übergangsregelung gilt nicht für Täter, die wegen Terrorismus, Sexualstraftaten, häuslicher Gewalt oder schwerer Gewalt einsitzen.

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