Es ist ein Fall, der mittlerweile auch das Land und die Volksanwaltschaft beschäftigt: Seit fast eineinhalb Jahren leben die drei Töchter (elf, neun und acht Jahre alt) des 57-jährigen Oststeirers nicht mehr bei ihren Eltern, sondern in einer sozialpädagogischen Wohngruppe. Der Vater möchte die Kinder unbedingt zurückhaben.
"Das Jugendamt griff damals nicht ein"
Soweit nichts Ungewöhnliches im oft heiklen Betätigungsfeld der Jugendwohlfahrt. Doch die Vorgeschichte macht diesen Fall brisant: Ab 2009 hatte die Ehefrau eine Beziehung zu einem Mann, der wegen Misshandlung eines minderjährigen Mädchens bereits im Gefängnis saß. "Das Jugendamt griff damals nicht ein", sagt der verärgerte Vater, der als Kind selbst sexuell misshandelt worden war. "Ein Außenverhältnis mit einem verurteilten Sexualstraftäter ist noch kein zwingender Grund für eine Abnahme", verteidigt sich der zuständige Jugendamtsleiter.
Doch der neue Lebensgefährte der Frau übte auf die Familie körperliche und psychische Gewalt aus - er wurde später auch dafür verurteilt. Erst im Juli 2011 beendete die Frau die Beziehung und zog mit den Kindern zu ihrem Mann zurück. Kurz darauf wurden die drei Mädchen dann abgenommen.
Abnahme der Kinder trotz "stetiger Stabilisierung"
"Das zerstrittene Verhältnis der Eltern war ausschlaggebend. Sie waren nicht in der Lage, die Bedürfnisse ihrer Kinder zu erkennen", so der Jugendamtsleiter. Allerdings: Zwei Sozialpädagogen, die die Familie damals betreuten, kamen in einem der "Krone" vorliegenden Bericht zu einem anderen Ergebnis: "Es konnte in letzter Zeit beobachtet werden, dass eine stetige Stabilisierung der Kinder stattfand." Die plötzliche Abnahme sei dann für alle ein "großer Schock" gewesen.
Mittlerweile sei die Ehe mit seiner Frau wieder intakt, betont der Vater. Zurück dürfen die drei Kinder dennoch nicht. Eine Rückführung wird aber zumindest "vorsichtig befürwortet", heißt es vom Amt. Ausständig sei noch ein Gutachten eines Grazer Kinderpsychologen.
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