Geld zurück

Kerosinzuschlag bei Pauschalreisen ist illegal

Wirtschaft
29.08.2005 16:23
Pauschalreisende bekommen laut Spruch des Obersten Gerichtshofes Kerosinzuschläge zurück - sofern im Reisevertrag keine genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthalten sind. Es winken Rückerstattungen im zweistelligen Euro-Bereich, Betroffene müssen sich schriftlich an den jeweiligen Veranstalter wenden.

Konsumenten, denen im Vorjahr bei Pauschalreisen nachträglich Zuschläge für Kerosin verrechnet wurde, haben ab sofort die Möglichkeit, diese vom Reiseveranstalter rückzufordern. Es winken Euro-Beträge im zweistelligen Bereich, je nachdem, wieviel der Preis für die Pauschalreise betragen hat. Rund 20 Euro müssten zu holen sein, heißt es von der Arbeiterkammer Wien, die außerdem betonte, dass es sich bei den unzulässigen Kerosinzuschlägen eher um die Regel handelte als um die Ausnahme.

OGH-Spruch im Sinne der Konsumenten
Reiseveranstalter müssen nämlich schon im Reisevertrag exakt auflisten, wie sich die Änderungen, denen Rechnung getragen werden soll, auf die Berechnung des neuen Preises auswirken. Die bloße Wiedergabe einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, die die Voraussetzungen für Preisänderungen beim Pauschalreisevertrag regeln, ist nicht ausreichend. "Genau das war aber in der Regel der Fall", erklärt Harald Glatz, Chef-Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Wien. Der Oberste Gerichtshof hat in einem Verfahren entschieden, und zwar im Sinne der Konsumenten."

Die Arbeiterkammer hatte im Sommer des Vorjahres gegen einen Reiseveranstalter wegen eines nach Buchung verrechneten Kerosinzuschlages eine Verbandsklage und einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingebracht.

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