Bei Unpünktlichkeit

Neues Bahn-Gesetz soll Pendlern mehr Rechte bringen

Österreich
04.12.2012 15:07
Der Ministerrat hat am Dienstag einen Gesetzesentwurf von Infrastruktur-Ministerin Doris Bures verabschiedet, durch den die Entschädigungsansprüche für Bahnfahrer deutlich ausgeweitet werden. Speziell Pendler werden von dem Gesetz profitieren. Jahreskartenbesitzer sollen künftig etwa bereits dann eine Entschädigung erhalten, wenn in einem Monat fünf Prozent der Züge unpünktlich waren.

Mit der aktuellen Novelle sollen die Regelungen verschärft werden. Bures: "Österreichweit benutzen ca. 540.000 Pendler täglich die Bahn. Zuverlässigkeit auf dem Weg zur Arbeit ist für sie ganz besonders wichtig. Durch die neue Regelung sollen ihre Pendlerzüge noch pünktlicher und zuverlässiger fahren als heute", so die Bundesministerin, "bereits jetzt sind wir auf einem sehr guten Niveau, das soll noch besser werden."

Entschädigung automatisch ausbezahlt
Der aktuelle Entwurf der Ministerin sieht vor, dass bereits dann Entschädigungen ausbezahlt werden, wenn die Pünktlichkeit unter 95 Prozent - statt bisher unter 90 Prozent - liegt. Pendler mit Jahreskarte können im Internet jederzeit und kostenlos monatsweise prüfen, ob auf ihrer Strecke der vorgegebene Pünktlichkeitsgrad tatsächlich erreicht wird. Die Jahreskartenbesitzer müssen sich nur einmal im System anmelden, dann erhalten sie am Ende des Jahres automatisch eine Entschädigung. Die neuen Regelungen gelten für alle Bahnunternehmen - nicht nur für die ÖBB.

Bei Unpünktlichkeiten sind den Fahrgästen bereits bisher - wie im aktuellen Gesetz vorgeschrieben - Entschädigungen ausbezahlt worden. Im Fernverkehr haben die ÖBB 2011 an 10.353 Menschen insgesamt 385.000 Euro Entschädigung ausbezahlt. Im Regionalverkehr haben 1.368 Pendler mit Jahreskarte rückwirkend 29.200 Euro bekommen.

Gründung von Fahrgastbeirat
Ebenfalls neu ist der Fahrgastbeirat. Dieser kontrolliert nicht nur die Pünktlichkeit, sondern auch die Sauberkeit in den Zügen, den technischen Zustand und die Informationen für die Fahrgäste. Im Beirat vertreten sind die Schienen-Control als gesetzliche Vertretung der Bahnfahrgäste, Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer sowie die Ministerien für Arbeit, Verkehr und Wirtschaft.

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