Laut SMS-Bestätigung wurde der Parkschein von Leserin Susanne B. um 14.50 Uhr registriert. Als sie zum Auto zurück kam, fand sie aber einen Strafzettel im Scheibenwischer. Ausgestellt um 14.51 Uhr. "Beim Magistrat hat man mir gesagt, ich soll den Rechtsweg einschlagen, der sei aber ohnehin aussichtslos", ärgerte sich die junge Mutter.
Nina H. ist es ähnlich ergangen. Am Weg zum Tierarzt mit ihrem vergifteten Hund hat sie zwar einen Parkschein gebucht, nicht aber die Bestätigungs-SMS abgewartet. "Das mache ich sonst immer, aber an dem Tag zählte jede Sekunde und ich habe prompt einen Strafzettel bekommen", so die Niederösterreicherin.
Nach unserer Anfrage bei der zuständigen Magistratsabteilung 67 müssen beide Leserinnen die Strafe nicht bezahlen. Im Fall von Frau B. hat sich das Kontrollorgan schlicht geirrt. Und im Fall von Frau H. erfolgte die elektronische Bestätigung des Parkscheines in exakt derselben Minute wie die Kontrolle durch die Parkraumüberwachung.
Laut MA 67 lässt sich das nicht gänzlich vermeiden. Das Handyparksystem hat aber noch andere Tücken. Es bucht einen Parkschein zu einer Zeit, zu der in ganz Wien keine Kurzparkzone gilt. Das ist Katharina T. passiert. Sie wollte um 18.15 Uhr einen Parkschein per SMS lösen. Trotz mehrerer Versuche kam keine Bestätigung, weshalb unsere Leserin einen gedruckten Parkschein ausfüllte. Erst um 00 Uhr 45 kam die Bestätigung auf ihr Handy: Parkschein gebucht bis 01.45 Uhr.
T-Mobile hat in Kulanz die Parkgebühr von zwei Euro gutgeschrieben. Die Stadt Wien macht sich damit aber ein Körberlgeld. Laut Bundesabgabenordnung muss ein Guthaben unter fünf Euro nicht zurückgezahlt werden, teilte man uns mit. Warum kann außerhalb der Kurzparkzeit überhaupt ein Parkschein gebucht werden? Wer Kurzparkzonen erweitert, sollte sich jedenfalls auch um Fehler kümmern, meint eure Ombudsfrau!
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