Weil sie einen Bewerber um eine freie Planstelle vorsätzlich übergangen haben sollen, mussten sich frühere Rektorats-Mitglieder einer Tiroler Hochschule nun in Innsbruck vor Gericht verantworten. „Stimmt nicht“, wehrte sich das Trio gegen die Vorwürfe. Alles sei „transparent und korrekt“ abgelaufen. Der Bewerber hätte schlicht die Voraussetzungen nicht erfüllt.
Die drei Angeklagten sollen im Zuge von zwei Bewerbungsverfahren einen nicht genehmen Kandidaten nicht zum Hearing zugelassen bzw. nicht erstgereiht haben. „Der Bewerber hat schlicht die Voraussetzungen nicht erfüllt“, meinte der ehemalige Rektor am Mittwoch vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Andreas Mair. Dies betraf beispielsweise den wissenschaftlichen Bereich: „Er hatte keine Berufspraxis.“
Probleme in der Vergangenheit
Dass es in der Vergangenheit Probleme mit dem Bewerber gegeben hatte, räumte der Angeklagte ein. Diese hätten sich um ein Inserat gedreht, außerdem hätten ihn Beschwerden von Mitarbeitern über diesen erreicht: „Eine Mitarbeiterin ist unter Tränen zu mir gekommen.“
„Muss-Kriterien“ nicht erfüllt
Die Zweit- und Drittangeklagten, beide ehemals Vizerektorinnen, bekannten sich ebenfalls nicht schuldig und bestätigten im Wesentlichen die Aussagen des Erstangeklagten. Die Entscheidung darüber, dass insbesondere die wissenschaftliche Berufspraxis nicht in ausreichendem Ausmaß beim Betroffenen vorhanden gewesen sei, sei einstimmig gefallen, betonte die Zweitangeklagte. Dass sie sich diskriminierend über den Bewerber geäußert habe, stellte sie in Abrede. Die Drittangeklagte bestätigte, dass der Bewerber in der Ausschreibung genannte „Muss-Kriterien“ nicht erfüllt habe.
„Entscheidung nicht nachvollziehbar“
Der damalige Gleichbehandlungsbeauftragte bzw. Mitglied im Dienststellenausschuss stützte indes die Vorwürfe der Anklage. Er gab im Zeugenstand an, dass rund um eine der Bewerbungen die Ausübung von Kraftsport durch den Bewerber problematisiert worden sei. Es sei „nicht nachvollziehbar“, warum insbesondere beim zweiten Bestellungsprozess ein anderer Bewerber vorgezogen worden war. Der Betroffene habe entgegen der Aussagen der Angeklagten die Vorgaben „erfüllt“ und auch über entsprechende Berufspraxis verfügt. Auch war von einem „toxischen“ Klima an der Hochschule die Rede. Ein weiterer Zeuge – ein damals vorgezogener Bewerber – hatte dagegen keine allfälligen Unregelmäßigkeiten bemerkt.
Der Prozess wurde zur Einvernahme weiterer Zeugen auf 10. Juli vertagt.
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