Prozess in Eisenstadt

Wenn der Ring am Finger nicht aufhört zu sprechen

Burgenland
15.05.2024 15:36

Ein paranoid Schizophrener würgte am Bezirksgericht Oberwart einen Richter, ging mit seiner Machete auf die Tür der Pfarre los und bedrohte mit dieser Waffe auch Polizisten.

Als der heute 33-Jährige 18 war, diagnostizierten die Ärzte paranoide Schizophrenie. Erst jetzt, in der U-Haft, begann der Frühpensionist, die Krankheit zu akzeptieren. Es hatte ihn nicht verwundert, dass sein Vater die Erwachsenenvertretung übernahm und ihm monatlich seine 1600 Euro in kleinen Tranchen zusteckte. Irgendwann waren die Spielsucht und der maßlose Cannabis-Konsum nicht mehr finanzierbar. Und: Er setzte eigenmächtig die Medikamente ab, die ihn unter Kontrolle hielten.

Der Sprung an die Gurgel
Weil der zuständige Pflegschaftsrichter seine Mails nicht beantwortet hatte, suchte ihn der Mann am 2. Jänner in der Sprechstunde am Bezirksgericht Oberwart auf und forderte mehr Geld. Herr Rat verneinte höflich, worauf ihm der Angeklagte an die Gurgel sprang und zudrückte. Man purzelte auf den Boden, einen Tritt später fiel auch der Satz: „Und mietfrei geh ich auch, sonst bring ich dich um.“ Weil der Richter kurz „kriegst eh Alles“ geantwortet hatte, ließ der Angreifer von ihm ab und machte sich zufrieden auf den Heimweg.

 Angekommen, wartete bereits die Polizei. Man transferierte ihn nach dem Unterbringungsgesetz wieder einmal in ein Krankenhaus, wo ihm die notwendigen Medikamente verabreicht wurden. Die Entscheidung, den 33-Jährigen nach nur zwei Tagen heimzuschicken anstatt ihn in U-Haft zu verfrachten, dürfte nicht die beste gewesen sein.

„Verfluche die Kirche!“
Denn am 7. Jänner sprach sein Ring am Finger zu ihm, mit dem er sich immer gern unterhalten hat. Der trug ihm auf, die Kirche zu verfluchen. Also schnappte sich der Mann seine 55 cm lange Machete und drosch auf die Tür der Pfarre ein. Er beschimpfte die Polizisten (nahezu bis zur Unkenntlichkeit verklausuliert) mit „HuXenkindeX“ und drohte, sie mit seiner Waffe „umzuhauen“.

Vor dem Schöffengericht meinte der Angeklagte, dass „psychotische Schübe“ für sein Handeln verantwortlich gewesen seien. Und dass er die Depotinjektionen aufgrund der Nebenwirkungen – Müdigkeit und Trägheit – nicht mehr ertragen habe.

Gegen das Urteil, 12 Monate Haft, davon vier unbedingt sowie Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum, meldete der Strafverteidiger umgehend Nichtigkeit und Berufung an.

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