Bekanntlich basiert unsere Asylpraxis auf der Genfer Konvention. Und wie immer wieder betont wird, hat der Schutz von rassisch, politisch und religiös Verfolgten, also von Asylsuchenden, mit Einwanderung nichts zu tun. Dies auch deshalb, da das Recht auf Asyl ja mit Wegfall des Fluchtgrundes enden sollte, die Asylwerber also in ihre Heimat zurückkehren müssten.
Nun hören wir, dass der Familiennachzug, wie ihn Asylwerber hierzulande beanspruchen, insbesondere in Wien zunehmend Probleme macht. Allein Tausende Schüler ohne Deutschkenntnisse in das Schulsystem zu integrieren, sei völlig unmöglich.
EINERSEITS ist klar, dass das Menschenrecht auf Familie Migranten ebenso zusteht wie allen Österreichern.
ANDERERSEITS stellt dieses Recht auf Familiennachzug zweifellos einen massiven „Pullfaktor“ für die Zuwanderung dar. Denn damit wird aus der Gewährung von Asyl so etwas wie ein Recht auf Einwanderung.
Wenn nun die regierende ÖVP verschärfte Bedingungen für den Familiennachzug verlangt, ist dies zwar berechtigt, wenn auch nur ein weiterer Wahlkampf-Gag. Längst hätte sie nämlich verschärfte DNA-Kontrollen und höhere Einkommensnachweise umsetzen können. Wobei dies das Problem nicht lösen wird. Nur eine grundsätzliche Änderung der Gesetzeslage und völlige Einschränkung des Familiennachzugs für Asylwerber könnten dies bewirken.
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