Flüchtlingen geholfen

Mädchen (13) schwanger: 73-Jähriger verurteilt

Gericht
22.07.2025 14:14

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs ist ein 73-Jähriger am Dienstag in Korneuburg (NÖ) zu acht Jahren Haft verurteilt worden – nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte das Opfer im Jahr 2022 in der Ukraine kennengelernt und die Familie bei ihrer Flucht nach Österreich unterstützt. Daraufhin soll der Italiener zahlreiche Übergriffe gegen das Mädchen verübt haben – sie wurde letztlich im Alter von 13 Jahren schwanger.

Der Angeklagte, der die meisten Vorwürfe vor Gericht bestritt, hatte das Opfer in der Ukraine kennengelernt. Im Sommer 2022 soll er die Familie – eine Mutter mit drei Töchtern – bei der Flucht nach Österreich unterstützt haben. In einer von ihm organisierten Unterkunft im Weinviertel lebte der 73-Jährige fortan in unmittelbarer Nähe zu den Geflüchteten. „Eigentlich eine sehr schöne Geschichte bis jetzt, dass Sie sie rausgeholt und ihnen geholfen haben“, sagte der vorsitzende Richter.

Die Wende folgte laut Anklage jedoch rasch: Anfang 2024 soll die damals 13-Jährige auf Annäherungsversuche des Seniors eingegangen sein, führte Staatsanwältin Gudrun Bischof aus. Das Mädchen habe sich auch einverstanden gezeigt, „wie ein Liebespaar zusammenzuleben“. Nahezu täglich kam es in der Folge zu sexuellen Handlungen, so der Vorwurf.

Mädchen wollte Kind zunächst austragen
Nach dem Vorliegen eines positiven Schwangerschaftstests habe das Mädchen ihr Kind zunächst austragen wollen, wurde von der Mutter aber vom Gegenteil überzeugt. Es kam zum Schwangerschaftsabbruch. Später erfuhr der Unterkunftsgeber der ukrainischen Familie im Weinviertel von den Vorfällen. Der Mann informierte die Schule, eine Gefährdungsmeldung erging dann an die zuständige Bezirkshauptmannschaft.

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Er war für mich wie ein Vater.

Die Mutter des Opfers über den Beschuldigten 

Am 30. Dezember des Vorjahres wurde der 73-Jährige letztlich in Gewahrsam genommen, Untersuchungshaft wurde verhängt. „Bis zum Tag der Festnahme“ habe der Angeklagte sexuellen Kontakt zu dem dann 14-jährigen Mädchen gehabt, führte Staatsanwältin Bischof aus.

Missbrauchsvorwürfe wurden bestritten
Im Prozess bekennt sich der Mandant von Anwalt David Jodlbauer weitestgehend „nicht schuldig“: „Ich bin seit fünf Jahren impotent“, tönt er. Zu Geschlechtsverkehr will er gar nicht mehr imstande sein. Mit den Nacktfotos des Mädchens, die Ermittler auf seinem Handy fanden, „habe ich versucht, sie zu retten. Als Beweis dafür, dass sie ein schlechtes Mädchen ist“. Die erniedrigenden Aussagen des Mannes gegenüber seinem Opfer und dessen Mutter bringen auch den sonst so geduldigen Richter aus der Fassung. Verständlich.

Die kontradiktorische Einvernahme des Mädchens wurde im Schöffenverfahren per Video vorgespielt, die Öffentlichkeit wurde dafür ausgeschlossen. „Er war für mich wie ein Vater“, sagte indes die Mutter des Opfers über den 73-Jährigen. Die Missbrauchshandlungen habe sie, bis sie von der Schwangerschaft ihrer Tochter erfuhr, nicht mitbekommen.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war vor allem die Aussage des Opfers belastend für den Angeklagten. Es gebe „keinen Grund“, warum das Mädchen lügen sollte. Der Verteidiger ortete hingegen einen Mangel an belastbaren Beweisen. Die Schöffen gingen kurz nach 13.45 Uhr in Beratung. Ein Urteil gab es bereits am frühen Nachmittag: acht Jahre Haft, nicht rechtskräftig.

„Kein Zweifel an der Schuld“
„Es besteht überhaupt kein Zweifel an der Schuld des Angeklagten“, hob der vorsitzende Richter hervor. Mildernd wirkten sich bei der Strafbemessung neben dem Geständnis hinsichtlich des Kindesmissbrauchsmaterials auch der lange Zeit ordentliche Lebenswandel und das Vorgehen im Einverständnis mit dem Opfer aus. Als erschwerend galten die Vielzahl an Verbrechen und Vergehen sowie auch der lange Tatzeitraum.

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