Mit privatem Kapital
Euro-Rettungsfonds ESM soll laut Bericht vervierfacht werden
Der ESM ist von den Euro-Staaten mit 620 Milliarden Euro ausgestattet worden. Rund 500 Milliarden davon kann er einsetzen, um überschuldete Euro-Länder zu retten. Der EFSF war vor knapp einem Jahr insofern mit einem Hebel ausgestattet worden, als dass Geld privater Investoren in den Rettungsfonds fließt. Dieses private Kapital wird mit dem Geld der Euro-Staaten im Fonds zum Teil abgesichert. Ziel des Finanzhebels ist es, ausreichend Geld zur Verfügung zu haben, um auch große Länder wie Spanien und Italien retten zu können.
"Unser Ziel ist, dass der ESM über den gleichen Instrumentenkasten verfügt wie der EFSF", dazu gehöre auch der Einsatz privaten Kapitals, sagte die Sprecherin des deutschen Finanzministeriums. Entsprechend sei das Vorhaben aber "nichts Neues". Den Angaben zufolge wird zur Zeit über die Richtlinien zum ESM in Brüssel beraten. "Der Bundestag hat anschließend darüber zu entscheiden."
Deutsche Haftung bleibt gleich
Die deutsche Haftung für die Rettungsmaßnahmen erhöhe sich laut der Sprecherin durch eine mögliche Verstärkung des ESM nicht, es bleibe trotz Hebel "bei der beschlossenen Haftungsgrenze von 190 Milliarden Euro". Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte die Regierung Mitte September dazu aufgefordert, verbindlich sicherzustellen, dass die Haftung Deutschlands für den ESM auf diese Summe begrenzt ist, sofern der Bundestag nichts anderes beschließt.
Widerstand gegen den Finanzhebel kommt laut "Spiegel" allerdings aus Finnland. Die Pläne seien ein massiver Eingriff in den ESM-Vertrag und müssten daher vom eigenen Parlament gutgeheißen werden, berichtete das Magazin unter Berufung auf die finnische Regierung. Wegen dieses Widerstands findet sich die Hebelung noch nicht in den Richtlinien für den ESM-Vertrag, über den der Haushaltsausschuss des Bundestages diese Woche beraten will.
ESM soll 8. Oktober starten
Der Start des ESM ist für den 8. Oktober vorgesehen. Noch diese Woche sollen nach Angaben der deutschen Bundesregierung alle ESM-Partnerländer die vom deutschen Verfassungsgericht geforderte Klarstellung zu den Haftungsobergrenzen und den Informationsrechten der Parlamente formal annehmen. Dies soll über die Billigung durch die EU-Botschafter der Euro-Länder am Mittwoch erfolgen.
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