Die ersten Strafakten in Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Egisto Ott und Hans-Jörg Jenewein liegen vor – und bergen Brisantes. In Jeneweins Wohnung wurde eine verbotene Waffe, auf seinem Handy ein Bild von Gegenständen mit nationalsozialistischer Gesinnung gefunden. Die „Krone“ kennt erste Details.
Es ist Samstag, der 11. September 2021. Beamte des Bundeskriminalamts führen eine Hausdurchsuchung bei Hans-Jörg Jenewein, dem ehemaligen Nationalratsabgeordneten und freiheitlichen Fraktionsvorsitzender im BVT-Untersuchungsausschuss, durch. Beschlagnahmt wurden dabei bekanntlich unter anderem Smartphones, USB-Sticks, Ordner und weitere IT-Geräte.
In der zwölfseitigen Anordnung dieser Hausdurchsuchung durch eine Wiener Staatsanwältin wird Jenewein die Anstiftung eines langjährigen BVT-Mitarbeiters zum Amtsmissbrauch vorgeworfen. Das Ermittlungsverfahren läuft noch. Ein BVT-Mitarbeiter, der jetzt, drei Jahre später, verhaftet wurde und in aller Munde ist – der mutmaßliche Doppelagent Egisto Ott. Im Zuge des aktuell laufenden U-Ausschusses zu „rot-blauem“ Machtmissbrauch soll die Beziehung der beiden noch genauer unter die Lupe genommen werden.
Dafür forderten die Parteien Aktenberge an, die spät am Freitagabend geliefert worden sind – und erste brisante Fakten aufweisen. So etwa in Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung im Jahr 2021. Wie den Akten zu entnehmen ist, wurde in Jeneweins Wohnung eine verbotene Waffe, in Form eines Schlagringes mit Totenkopf-Gravur/-prägung gefunden sowie Munitionsteile aufgefunden, die in Zusammenhang mit dem Verdacht stehen würden, Paragraf 50 des Waffengesetzes verwirklicht zu haben.
Auf seinem Mobiltelefon wurden zudem Bilder gefunden, auf dem T-Shirts und Wimpel zu sehen sind, die gemäß Akt „eindeutig nationalsozialistische Gesinnung Erkennen lassen“. Jenewein habe auf die ihm geschickten Bilder mit den Worten: „Sehr nett. A schönes Urlaubsmitbringsel“ und einem lachenden Emoji reagiert. Jenewein selbst gab bei den erwähnten Punkten in der Befragung an, sich zu diesem Sachverhalt in Form einer schriftlichen Stellungnahme äußern zu wollen, die der „Krone“ nicht vorliegt.
Im Mai sollen Jenewein und Ott in den U-Ausschuss geladen werden. Bis dahin werden die Parteien noch hunderte Akten zu durchforsten haben. Es bleibt spannend und es gilt die Unschuldsvermutung.
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