Ein Ungar (35) fasste wegen Prostitutionshandel, Zuhälterei und Körperverletzung an seiner Ehefrau (18) am Landesgericht St. Pölten eine teilbedingte Haft aus. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Liebesbeziehung war für einen 35-Jährigen eher eine willkommene Einnahmequelle. Denn statt selbst einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, ließ er seine junge Ehefrau lieber für sich „arbeiten“. In diesem Fall anschaffen. Nun musste sich der Ungar wegen Prostitutionshandels, Zuhälterei, fortgesetzter Gewalt und Nötigung am Gericht in St. Pölten verantworten.
Doch einer Schuld war sich der Angeklagte nicht bewusst. „Sie hat ihre Arbeit geliebt“, gibt er zu Protokoll. Die 18-Jährige sei selbst auf die Idee gekommen, im Laufhaus zu arbeiten. Sie habe ihm auch freiwillig das verdiente Geld überlassen, geschlagen hätte er sie auch nie. Dem wollte Frau Rat aufgrund der zahlreichen Beweise, Zeugenaussagen, Überweisungen und Chatverläufe keinen Glauben schenken. „Er hatte die ständige Kontrolle über mich“, so das Opfer bei der Einvernahme.
Teilweise geständig
Nachdem sich der Mann immer mehr in Widersprüche verstrickt hatte, bekannte er sich auf Anraten seines Verteidigers Martin Mahrer teilweise schuldig. Der 35-Jährige fasste schließlich rechtskräftig 18 Monate teilbedingte Haft aus.
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