Am 22.09.2023 und am 4.10.2023 wurden auf der Website www.krone.at Artikel veröffentlicht, in denen das Familienleben des Antragstellers Florian ORTNER rund um den Tod seiner Ehefrau thematisiert wurde.
Der Antragsteller Florian ORTNER hat deswegen Anträge wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches nach § 7 Abs 1 MedienG gestellt. Ein Verfahren ist beim Landesgericht für Strafsachen Wien anhängig.
Landesgericht für Strafsachen Wien
Abteilung 93, am 26.03.2024
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