Keiner will es gewesen sein. Fakt ist aber, dass ein Pensionist schwer verletzt, ja sogar lebensbedrohlich, auf der Straße gefunden wurde. Dem soll eine regelrechte Folter vorangegangen sein: Er musste Katzenkot essen, wurde auch missbraucht. Auch wenn ein Wiener Paar jede Schuld von sich weist, glaub das der Schöffensenat schon zum zweiten Mal nicht.
Es müssen unfassbare Qualen gewesen sein, die ein 64-Jähriger am 26. Jänner 2020 erleben musste. Mit unzähligen Brüchen – Jochbein, Halswirbel, Brustbein, Rippen und Brustwirbel – wurde der Wiener zusammengesackt auf der Straße gefunden. Die schlimmsten Verletzungen offenbarten sich erst bei der notfallmedizinischen Versorgung: Es drohte ein multiples Organversagen nach einer Sepsis, ihm wurde der Mastdarm durchstoßen.
Wiener soll unsagbare Folter erlebt haben
Wer ist für diese schrecklichen Verletzungen verantwortlich? Auf der Anklagebank im Wiener Landesgericht sitzen ein Mann und eine Frau – der Sohn einer engen Freundin des Opfers und dessen Lebensgefährtin. Jahrelang sollen sie den eigentlich schutzbedürftigen 64-Jährigen finanziell ausgenutzt haben – er bezog 2000 Euro Pension, die Angeklagten Sozialhilfe.
Bei einer Aussprache in der Wohnung der guten Freundin sei es dann zu dieser Folter gekommen. Die Staatsanwältin schildert die Gewalttaten in vollem Umfang: Mit einem Schleifstein hätten sie ihm mehrmals auf den Rücken geschlagen, ihn massiv geprügelt und getreten. Der Intelligenzgeminderte musste Katzenkot essen und Urin trinken. Nachdem der Angeklagte (44) das Opfer mit einem Bambusstab misshandelt haben soll, wurde der Mann bewusstlos. Erst am Nachmittag hätten sie ihn aus der Wohnung gehen lassen.
Lange Haftstrafen beim ersten Rechtsgang
Wegen unter anderem Vergewaltigung und absichtlich schwerer Körperverletzung wurde der erstangeklagte Wiener letzten Juli bereits zu sieben Jahren Haft verurteilt. Seine Lebensgefährtin fasste wegen unter anderem absichtlich schwerer Körperverletzung und Nötigung drei Jahre im Gefängnis aus. Diese Urteile wurden vom OGH aufgehoben. Die Aussage der Mutter des 44-Jährigen wurde trotz Entschlagungsrecht verwendet.
Meine Mutter ist ein anderes Kaliber. Die tut gern auf unschuldig und zieht andere hinein.
44-Jähriger beschuldigt seine eigene Mutter
Sie scheint aber auch in dem neuerlichen Prozess eine Schlüsselperson zu sein: Immer wieder fällt der Name Monika W. Die Angeklagten wälzen die Schuld nämlich auf die enge Freundin des Opfers ab. „Meine Mutter ist ein anderes Kaliber. Die tut gern auf unschuldig und zieht andere hinein“, der 44-Jährige ist überzeugt, dass die Verletzungen von ihr kämen.
Denn auch die 59-Jährige wäre mit dem Opfer nicht gut umgegangen. Er selber und auch seine Erwachsenenvertreterin berichteten von Schlägen und Blutergüssen ... In dem Prozess wird sie aber nur als Zeugin geführt, hat sich für die Verhandlung auch entschuldigt und sowieso im Vorhinein angegeben, nicht auszusagen.
Diese Geschichte ist so brutal, gewalttätig, empathielos. Das geht über den Normalfall hinaus. Eigentlich kann man das nur als Folter bezeichnen.
Frau Rat bei der Urteilsverkündung
Dass die Mutter auch für die Folter an ihrem angeblich guten Freund verantwortlich ist, glaubt der Schöffensenat aber nicht: Der 44-Jährige wird anklagekonform schuldig gesprochen, fasst erneut sieben Jahre Haft aus – das Urteil bleibt für ihn also auch im zweiten Rechtsgang gleich. Anders für eine jüngere Lebensgefährt. Sie wird lediglich wegen dauernder Sachentziehung – sie hatte dem Opfer das Handy abgenommen und die SIM-Karte zerschnitten – zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Nicht rechtskräftig.
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