Nachspiel vor Gericht

Im Streit „versehentlich“ auf Nachbarn geschossen

Gericht
10.07.2025 06:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

In einem Wohnblock in Feldkirch (Vorarlberg) war ein Streit wegen Lärmbelästigung eskaliert. Ein 48-jähriger Mann hatte daraufhin mit einer Schreckschusspistole auf seinen Kontrahenten geschossen. Am Mittwoch folgte am Landesgericht Feldkirch das juristische Nachspiel.

Zwar räumt der Beschuldigte im Prozess ein, auf die Zurechtweisung des Nachbarn überreagiert zu haben. Allerdings habe sich damals der Schuss aus Versehen gelöst. Weshalb sich der Invaliditätsrentner keiner Schuld bewusst ist, schließlich habe er sich ja nur verteidigt. Tatsache bleibt, dass ihm schwere Nötigung und Körperverletzung zur Last gelegt wird.

Ereignet hat sich der Vorfall Mitte November des vergangenen Jahres in einem Wohnblock in Feldkirch. Es ist kurz vor Mitternacht, als sich der Angeklagte und seine Frau in der oberen Wohnung einen lautstarken Streit liefern. Dazu kommen knallende Türen und ein in Überlautstärke laufender Fernseher, die dem darunter wohnenden Nachbarn den Schlaf rauben.

„Sturmläuten“ brachte Angeklagten in Rage
Genervt vom Lärm, klopft der Mann zunächst mit einem Besenstiel an seine Decke. Als sich daraufhin keine Ruhe einstellt, wird das spätere Opfer bei dem Ehepaar vorstellig und klingelt. Was er nicht weiß, ist, dass diese defekt ist. Und so verkantet sich der Klingelknopf dummerweise, was zu einem unbeabsichtigten „Sturmläuten“ führt und den Angeklagten erst recht in Rage versetzt. Als der Wutentbrannte schließlich die Tür aufreißt, dauert es nicht lange, bis der nächste Streit entbrennt. Zunächst schubst der 48-Jährige den Kontrahenten, kurz darauf hält er ihm eine Schreckschusspistole an den Kopf.

Verfahren diversionell erledigt
Ob sich der folgende Schuss tatsächlich aus Versehen gelöst hat, kann am Ende nicht festgestellt werden. Fakt ist, dass das Opfer ein zwei Wochen lang anhaltendes Knalltrauma erlitten hatte. „Ich hatte mich halt bedroht gefühlt“, so der Beschuldigte in der Verhandlung.

Letztlich übernimmt er dann aber doch die Verantwortung für sein falsches Verhalten. Weil der Mann unbescholten ist, stimmt der Richter einer diversionellen Erledigung zu. So kommt der 48-Jährige mit einer Geldbuße in Höhe von 720 Euro zuzüglich 50 Euro an Verfahrenskosten davon. Dem Opfer spricht der Herr Rat 150 Euro Teilschmerzensgeld zu.

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