DNA-Spuren am Tatort führten zu jenem Mann, der gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter im Sommer in der Wiener Wohnung von Ministerin Karoline Edtstadler einbrach. Heute musste sich der 50-jährige Serbe in Wien vor dem Schöffengericht verantworten.
„Es ist alles richtig. Ich habe das gemacht“, sagt der sechsfach vorbestrafte Mann im Wiener Landesgericht. Der Mann gibt an, dass er seine Tochter in Wien besuchen wollte: „Es ist passiert. Tut mir leid“, zeigt sich der Angeklagte wortkarg, aber reuig. „Passiert ist es nicht. Sie hatten Einbruchswerkzeug dabei“, korrigiert Richter Harald Craigher. „Mein Mandant hat Packerl vor der Wohnung gesehen und daraus geschlossen, dass keiner daheim ist“, sagt Verteidiger Peter Philipp. „Er hatte keine Ahnung, dass es sich um die Wohnung einer Ministerin handelt.“
Mein Mandant hat Packerl vor der Wohnung gesehen und daraus geschlossen, dass keiner daheim ist.
Rechtsanwalt Peter Philipp
Bild: Gerhard Bartel
Ministerin sah Einbruch via Kamera
Während Verfassungsministerin Karoline Edtstadler am 23. August gerade die Sonne in Nizza genoss, ertönte auf ihrem Handy eine Einbrecher-Warnung. Mit einem noch nicht gefassten Mittäter brachen die Maskierten mit Hebelwerkzeug und einer Druckplatte die Sicherheitstüre der Wohnung auf.
Von den Kameras in der Wohnung war der Einbrecher überrascht. Rasch drehten sein Kollege und er sie zur Seite, drehten den Strom ab. Nicht rasch genug. Denn Edtstadler alarmierte von Frankreich aus sofort die Polizei. „Als mein Mandant die Sirenen hörte, flüchtete er sofort“, so Philipp. Zwei Monate später konnte der Mann schließlich festgenommen werden, DNA Spuren am Metallzaun des Wohnhauses verrieten ihn schließlich.
Minimale Beute, große Folgen
Der Einbruch lohnte sich für das Duo keinesfalls. Zwar suchten die Männer fleißig Wertgegenstände zusammen und packten sie alle in einen Trolley, ließen ihn mit der Beute im Wert von zumindest 8000 Euro – heißt es in der Anklageschrift – aber zurück. Die Polizei ließ nämlich nicht lange auf sich warten. Was die zwei Serben aber doch noch einstecken konnten: 60 Euro in bar, eine WLAN-Kamera im selben Wert und die Kreditkarte der Ministerin.
Aufgrund der einschlägigen Vorstrafen fällt das Urteil rasch: Vier Jahre Haft für den Serben. Der Strafrahmen betrug bis zu 15 Jahre Haft. Der Einbrecher nimmt an, das Urteil ist rechtskräftig.
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