Fünfmal hinterließ ein 34-Jähriger antisemitische Kommentare auf der Facebook-Seite von Mauthausen-Memorial. Dafür musste er sich am Landesgericht Linz wegen Verhetzung verantworten. Beim Prozess hatte er eine etwas eigentümliche Erklärung für sein Tun parat.
Nennen wir ihn Kevin: Der 34-jährige Bauarbeiter ist nicht unbedingt die hellste Kerze auf der Torte – das darf man ruhig sagen. In den wenigen Jahren seiner schulischen Laufbahn fiel er nicht unbedingt mit Glanzleistungen auf. Dennoch fühlt sich der gebürtige Steyrer berufen, die Weltpolitik zu kommentieren. Und zwar auf der sozialen Plattform Facebook (kurz FB).
Strafrahmen bis zu zwei Jahre Haft
Von 9. November bis 8. Februar postete er fünfmal auf der öffentlich zugänglichen FB-Seite der KZ-Gedenkstätte Mauthausen unter seinem User-Namen verhetzende Kommentare gegen Juden und die Staatsangehörigen Israels, so die Staatsanwaltschaft Linz. So etwas ist verboten und kann als Delikt der Verhetzung mit bis zu zwei Jahren hinter Gittern bestraft werden, wie Kevin nun erfahren musste.
Lammfromm und geständig
Bei dem knapp zwanzigminütigen Prozess am Donnerstag in Linz tauchte Kevin in Firmenjacke und ohne Anwalt auf. Der muskelbepackte, stiernackige Riese, der alleine schon mit seinem Anblick selbst Bud Spencer das Fürchten gelehrt hätte, gab sich bei der Einvernahme lammfromm und bekannte sich ohne Zögern schuldig. Interessant wurde es, als ihn die Richterin fragte, warum er denn vor dem Computer rabiat geworden sei.
Kevin meinte sinngemäß, ihn hätten Fotos von toten Kindern in Palästina aufgeregt, dass er es „den Juden“ einmal so richtig zeigen wollte: „Ich weiß, dass es eine blöde Idee war.“
Richterin wurde überdeutlich
Ob's wirklich Mitleid war, das ihn die Tastatur malträtieren ließ? Die Richterin sagte Kevin klar: „Wenn Sie auf Facebook ,Drecksjude‘ hineinschreiben, dann weiß ich nicht, was man daran falsch verstehen soll.“ Kevin fasste für die Verhetzung sechs Monate bedingt aus. Der bisher unbescholtene Online-Radikale nahm das Urteil sofort an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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