Freispruch für Lenker

Bus-Computer demoliert: Beweislast aber „zu dünn“

Vorarlberg
27.06.2025 17:05

Hat ein Buslenker die Elektronik von zehn Linienbusse außer Gefecht gesetzt, weil er mit den neuen Bordcomputern nicht zurechtkam? Um diese Frage ging es jüngst am Landesgericht Feldkirch. Am Ende wurde der 59-jährige Deutsche vom Vorwurf der schweren Sachbeschädigung im Zweifel freigesprochen.

Hörbares Aufatmen beim Angeklagten, als Richter Peter Novak den Freispruch verkündet: „Die Beweislast ist zu dünn. Deshalb kann das Gericht nicht mit eindeutiger Sicherheit sagen, dass Sie der Täter waren“, so die Begründung des Herrn Rat.

Es ist ein Freispruch in zweiter Instanz. Denn das Oberlandesgericht Innsbruck hatte bemängelt, dass im ersten Prozess am Landesgericht Feldkirch die Ehefrau des Angeklagten nicht einvernommen worden war. Weshalb der Fall erneut verhandelt werden musste. Laut Vorwurf der öffentlichen Anklägerin soll der langjährige Busfahrer im Herbst 2023 in Reuthe und Andelsbuch bei insgesamt zehn Linienbussen die Kabel zu der im Fahrzeug montierten Bordcomputertechnik durchtrennt haben. Der Schaden betrug rund 5000 Euro.

Keine Gaudi mit der neuen Technik
Im Vorfeld hatte der Mann wiederholt seinen Unmut über die neue Ausstattung kundgetan, weshalb er letztlich auch in Verdacht geriet. „Der Bordcomputer lenkt mich beim Fahren ab. Das stört mich“, klagte der Deutsche seinerzeit gegenüber Kollegen und der Ehegattin. Doch nicht nur darauf stützte sich später die Staatsanwaltschaft.

Auch das von den Ermittlern sichergestellte Kunsthaar einer blonden Faschingsperücke im Auto des Verdächtigen bestärkten die öffentliche Anklägerin darin, dass nur er der Täter gewesen sein konnte; zumal der Deutsche in seiner Einvernahme eingeräumt hatte, einmal so eine Perücke besessen zu haben und auf dem Überwachungsvideo unmittelbar vor dem Sabotageakt eine „falsche Blondine“ zu sehen war.

Staatsanwältin erbat sich Bedenkzeit
Mehrere Zeugen wurden daraufhin einvernommen. Unter ihnen der Chef des Beschuldigten, der den Angeklagten während seiner sechsjährigen Tätigkeit im Unternehmen als zuverlässig und gewissenhaft beschrieb. Weil die Gattin des Angeklagten behauptete, eine Beamtin habe im Zuge der Hausdurchsuchung immer wieder auf sie eingeredet, dass ihr Mann doch „gestehen“ solle und zudem angab, dass teilweise Aussagen falsch protokolliert worden seien, musste auch die Polizistin erneut als Zeugin aussagen. Ob der nunmehrige Freispruch hält, hängt von der Staatsanwältin ab – sie gab vorerst keine Erklärung ab und nahm sich drei Tage Bedenkzeit.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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