Haftstrafen

Kriminelles Quartett verübte diverse Gewalttaten

Vorarlberg
05.03.2024 11:15

Drei Syrer und ein Afghane mussten sich am Montag vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Mit Messer und Schlagring bewaffnet lauerten die Jugendlichem einem Schüler auf, um diesen auszurauben. Staatsanwalt Richard Gschwenter forderte ein hartes Durchgreifen. 

Außer Vorstrafen haben die vier Burschen im Alter von 15, 16 und 20 Jahren nichts vorzuweisen. Richtig Bock auf Arbeit hat auch keiner. Zumindest vermitteln das die Beschuldigten während des Schöffenprozesses recht eindrücklich. Vom vorsitzenden Richter Christoph Stadler nach ihrer Beschäftigung befragt, benötigen die vier Straftäter ordentlich Schützenhilfe von Seiten ihrer Verteidiger, um am Ende von halbherzigen Bemühungen und angeblichen Schnuppterterminen zu berichten.

Vor Gericht verantworten muss sich das kriminelle Quartett wegen in Feldkirch begangener Straftaten. Gerade wegen Diebstahl und Verstoß gegen das Waffengesetz aus der U-Haft entlassen, bewaffnet sich der 16-jährige Erstangeklagte mit einem Schlagring, um am Busbahnhof erneut einen Raub zu begehen. Dabei hat er es auf einen anderen Jugendlichen abgesehen. Zunächst schnorrt er dem Opfer eine Zigarette ab. Als der Bursche die Bauchtasche öffnet, versucht der Angeklagte ihn auszurauben. Auch die beiden zu Hilfe eilenden Brüder des Überfallenen bekommen ihr Fett ab. Kurz darauf entkommt der Angeklagte.

Anfang Januar dann die nächste Tat auf dem Schulhof der Mittelschule in Levis. Diesmal mit Unterstützung der drei ebenfalls Angeklagten. Hier versucht man einem Schüler eine schicke Designerjacke samt Bauchtasche abzunötigen. Als der Bursche sich weigert, die Sachen auszuhändigen, fordert der damals erst 14-jährige Mitangeklagte einen Komplizen auf, ein Messer zu zücken. Das Opfer händigt schließlich die Sachen „freiwillig“ aus, erstattet jedoch Anzeige. Nun wird dem Erstangeklagten zudem vorgeworfen, dem Opfer gedroht zu haben, die Anzeige zurückzuziehen.

In der Hoffnung auf ein mildes Urteil machen die Angeklagten einen auf Unschuldslamm. Einer behauptet außerdem, besoffen gewesen zu sein, während ein anderer plötzlich einen Dolmetscher benötigt, weshalb die Verhandlung unterbrochen werden muss.

Staatsanwalt Richard Gschwenter findet unterdessen klare Worte in Sachen Gewaltbereitschaft von Jugendlichen. Sein Appell an die Schöffen: „Wir müssen uns überlegen, wie wir die Zukunft in unserem Land für uns und unsere Kinder gestalten wollen. Es kann nicht angehen, dass eine Gruppe Jugendlicher, ausgestattet mit Messer und Schlagring, vor der Schule wartet. Hier nützt kein Schuss vor den Bug, sondern nur ein klares Zeichen.“

Quartett zu Haftstrafen verdonnert
Am späten Abend dann das Urteil: Alle vier Angeklagten werden schuldig gesprochen. Der Erstangeklagte fasst 18 Monate Haft aus, eine Vorstrafe von 6 Monaten wird widerrufen. In Summe wandert er 24 Monate in Haft, hat aber die Möglichkeit eine Fußfessel zu beantragen. Ein weiterer Jugendlicher wird zu sechs Monaten Knast verdonnert, allerdings bedingt auf drei Jahre. Er erhält zudem eine Geldstrafe von 1440 Euro. Der nächste soll 21 Monate hinter Gitter wandern, 14 davon auf Bewährung. Vom Widerruf einer alten Strafe wurde abgesehen. 

Der Vierte im Bunde erhält neun Monate Haft, allerdings bedingt auf drei Jahre und eine Geldstrafe von 1440 Euro. Die Verteidiger legen Rechtsmittelverzicht ein. Der Staatsanwalt gibt keine Erklärung ab. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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