Nur ein Täter über 14

Wien: Wieder Bande von Unmündigen auf Gewalttrip

Gericht
04.03.2024 17:00

In Wien-Liesing trieben junge Burschen über mehrere Monate hinweg ihr Unwesen. Es kam zu Raub, schwerer Körperverletzung und Nötigung. Allerdings war nur einer der Täter über 14 und konnte angeklagt werden.

Die Senkung der Strafmündigkeit steht wieder politisch zur Diskussion. Dazu passend wird am Montag im Landesgericht Wien ein Fall verhandelt, bei dem nur ein Mitglied der Tätergruppe vor Richterin Daniela Zwangsleitner sitzt –weil die Mehrheit der Bande unter 14 ist.

„Kriminelle Energie hat sich gesteigert“
Angeklagt ist ein 15-jähriger Österreicher mit Migrationshintergrund, der wie 18 aussieht. Er ist großgewachsen und bullig. Der Reihe nach werden die Opfer als Zeugen in den Saal gerufen: ein Mann, Buben, eine Polizistin. Sie alle haben Gewalt durch den Mittelschüler und seine unmündigen Freunde erfahren. „Die kriminelle Energie hat sich immer mehr gesteigert. Gut, dass Sie gestoppt wurden“, sagt Zwangsleitner und meint damit die U-Haft, die seinen jungen Freunden freilich erspart blieb.

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Die kriminelle Energie hat sich immer mehr gesteigert. Gut, dass Sie gestoppt wurden.

Richterin zu dem 15-Jährigen, der in U-Haft musste.

Der Gewaltstreifzug begann im Sommer 2023: Die Gang umzingelte beim Höpflerbad in Wien-Liesing zwei Opfer – raubte 4,20 Euro bzw. 80 Cent. Anschließend nötigten sie die Jugendlichen dazu, Fotos zu löschen und in der Kabine zu bleiben. „Wir haben gesagt: Bleibt hier oder wir werden euch schlagen“, so der Viertklässler im Prozess. Im Oktober folgten diverse Körperverletzungen. Grund sollen angebliche Ehrenbeleidigungen gewesen sein:  „Ich bin einfach ausgerastet“, so der geständige Angeklagte.

Bauchstich, weil „ausgerastet“
Vorerst gipfelte die Gewalt in einem Bauchstich gegen einen erwachsenen Wiener am 11. Dezember: „Ich weiß nicht, was passiert ist. Ich bin ausgerastet. Dann ist das Messer reingegangen“, murmelt der Bursche im Prozess. „Das ist nicht reingegangen, das war bewusste Stichführung“, rügt Frau Rat den Angeklagten, der zur Draufgabe eine Polizistin am Knie verletzte: „Sie haben offensichtlich ein Gewaltproblem. Ist Ihnen das bewusst?“, fragt die Richterin. „Ja“, kommt als knappe Antwort.

Das Urteil: 20 Monate bedingt, eines davon fest wegen absichtlich schwerer Körperverletzung. Die feste Strafe hat der 15-Jährige bereits in der U-Haft verbüßt. Der Bursche bekommt Bewährungshilfe und muss weiter zur Männerberatung. Den Opfern werden insgesamt 1620 Euro Schadenersatz zugesprochen. 

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