Causa Buback

Beihilfe zum Mord: Ex-RAF-Mitglied Becker verurteilt

Ausland
06.07.2012 14:25
35 Jahre nach dem Mord an dem früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist die frühere RAF-Terroristin Verena Becker wegen Beteiligung schuldig gesprochen worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte Becker am Freitag zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Davon gelten zweieinhalb Jahre bereits wegen ihrer früheren Verurteilung als abgegolten. Damit blieb das Gericht knapp unter dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft. Beckers Verteidiger hatten dagegen auf Freispruch plädiert.

Die Angeklagte habe die Entscheidung für den Anschlag "im Beisein der späteren Täter mitbestimmt und die Täter dadurch in ihrem Tatentschluss bestärkt", sagte der Vorsitzende Richter Hermann Wieland bei der Urteilsverkündung. 

Buback und seine beiden Begleiter waren vor 35 Jahren von einem Mordkommando der Roten Armee Fraktion (RAF) in Karlsruhe von einem Motorrad aus erschossen worden. Wer die beiden unmittelbaren Täter waren, konnte das Gericht in dem mehr als eineinhalb Jahre dauernden Verfahren nicht klären.

"Viele Erwartungen an Verfahren geknüpft"
Es sei ein "außergewöhnliches Verfahren" gewesen, an das hohe Erwartungen geknüpft waren, sagte der Vorsitzende Richter. "Diesen konnte nur zum Teil Genüge getan werden." Das Verfahren habe gezeigt, "dass die Tataufklärung nach mehr als 30 Jahren stark eingeschränkt ist". Zahlreiche Zeugen seien verstorben oder hätten keine genaue Erinnerung mehr.

Wieland widersprach Vorwürfen des Nebenklägers Michael Buback, Sohn des Opfers, es habe schwerwiegende Ermittlungspannen oder gar eine "schützende Hand" für die Angeklagte gegeben. Michael Buback hielt jedoch bis zum Schluss des Prozesses an seiner These fest, dass Becker selbst die tödlichen Schüsse abgefeuert habe. Anschließend sei sie bei den Ermittlungen von höherer Stelle geschützt worden, meinte er. Hierfür ergab die Hauptverhandlung jedoch keine Anhaltspunkte, betonte der Vorsitzende Richter. 

Anklage forderte viereinhalb Jahre Haft
Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren wegen Beihilfe gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die 59 Jahre alte Angeklagte hatte in einer Erklärung vor Gericht jede Beteiligung bestritten.

Becker war 1977 knapp einen Monat nach dem Buback-Attentat zusammen mit dem RAF-Mitglied Günter Sonnenberg im baden-württembergischen Singen nach einer Schießerei mit der Polizei gefasst worden. Ein bereits damals gegen sie eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen des Buback-Mordes wurde 1980 eingestellt, da trotz verbleibenden Tatverdachts keine ausreichenden Beweise vorlagen. Becker wurde aber noch im Dezember 1977 in einem anderen Verfahren wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes an sechs Menschen zu einer lebenslangen Haft verurteilt. 1989 wurde sie dann begnadigt.

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