Die erst 20-jährige Caro A. starb in Wien bei einer Fettabsaugung. Nach Ermittlungen wurde das Verfahren gegen den Narkosearzt eingestellt. Ein Bericht in der „Krone“ führte dazu, dass ein Missverständnis zwischen StA und Gutachter aufgeklärt werden konnte und das Verfahren wiedereröffnet wurde. Ein neues Gerichtsgutachten liefert nun brisante Feststellungen.
Wenige Tage nachdem die „Krone“ im März über das Drama um eine 20-jährige Jus-Studentin aus Wien berichtet hatte, läutet bei dem Gerichtsgutachter das Telefon. In dem Gespräch mit der Richterin teilt er dieser verwundert mit, dass er der Zeitung entnommen habe, dass das Verfahren gegen den Narkosearzt aufgrund seines Gutachtens eingestellt worden sei. Der Experte stellt klar, dass die Staatsanwaltschaft ihn offenbar missverstanden hat.
Kein EKG, Messgerät am Gelnagel angebracht
Zum Hintergrund: Die junge Niederösterreicherin Caro A. unterzog sich am 1. Dezember 2022 in einer Wiener Privatklinik einer Fettabsaugung. Bei dem Eingriff starb die gesunde 20-Jährige infolge von Sauerstoffmangel. Der Verdacht gegen den Anästhesisten bei der OP: Die Überwachung der Vitalwerte sei nicht lege artis durchgeführt worden, da bei dem Dämmerschlaf kein EKG verwendet wurde und die Pulsoxymetrie zur Messung der Sauerstoffsättigung auf einer Fingerkuppe mit Gelnägeln durchgeführt wurde. Weshalb der Notfall womöglich nicht rechtzeitig erkannt wurde.
Es ist unerklärlich, weshalb die lebensrettenden Maßnahmen nicht sofort gesetzt worden sind, als die Sauerstoffsättigung plötzlich abfiel, obwohl sie angeblich überwacht wurde.
Anwalt Sascha Flatz vertritt Caros Angehörige.
Bild: zVg
Narkosearzt wehrt sich gegen die Vorwürfe
Nach Ermittlungen stellte die StA Wien das Verfahren ein, nachdem der Gutachter in seiner Stellungnahme „nur“ von einer „großen Wahrscheinlichkeit“ gesprochen hatte, mit der Caros Tod bei adäquater Überwachung zu verhindern gewesen wäre, und nicht von einer – für eine Anklage juristisch erforderlichen – „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“.
Dass dieser kleine Unterschied entscheidend ist, war dem Mann damals nicht bewusst, was er nach dem „Krone“-Bericht auch klarstellte. So wurde das Ermittlungsverfahren wiedereröffnet. Obwohl sich der Arzt über seinen Anwalt dagegen gewehrt hatte.
Es mag sein, dass der eine oder andere anonyme Leser der Kronen Zeitung dies besser zu wissen glaubt.
Der als Beschuldigter geführte Narkosearzt in seiner Stellungnahme
Neues Gutachten ist unmissverständlich
„Es mag sein, dass der eine oder andere anonyme Leser der Kronen Zeitung dies besser zu wissen glaubt“, ist in seinem Schreiben flapsig zu lesen. Für die Familie sei dadurch aber „nichts zu gewinnen“. Der Beschuldigte argumentiert, dass der Gutachter festgestellt habe, dass Anästhesie und Reanimation ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
Doch könnte er die Rechnung ohne den Wirt gemacht haben. Denn der Sachverständige wurde erneut beauftragt und übermittelte nun sein neues Gutachten: „Die Überwachung der Vitalfunktionen im Rahmen des Eingriffs wurde nicht lege artis durchgeführt ... Wenn die Überwachung lege artis durchgeführt worden wäre, hätte der Tod der Frau A. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert werden können“, ist darin zu lesen.
Kommt es jetzt doch noch zu einem Strafprozess?
Gut möglich, dass der Arzt, für den die Unschuldsvermutung gilt, nun doch angeklagt wird. Caros verzweifelte Familie und Opferanwalt Sascha Flatz hoffen auf lückenlose Aufklärung: „Es ist unerklärlich, weshalb die lebensrettenden Maßnahmen nicht sofort gesetzt worden sind, als die Sauerstoffsättigung plötzlich abfiel, obwohl sie angeblich überwacht wurde“, so Flatz. Caros Eltern sagen: „Man kann nicht abschließen, wenn man nicht weiß, was passiert ist.“
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