Schauspielerin Nastassja Kinski will die Nacktszenen von ihr in der legendären „Tatort“-Folge „Reifezeugnis“ aus dem Jahr 1977 verbieten lassen.
Die heute 63-jährige Deutsche beauftragte einen Rechtsanwalt damit, dies durchzusetzen, wie das Magazin „Spiegel“ am Dienstag berichtete.
Kinski spielte damals eine 17 Jahre alte Schülerin, die eine Affäre mit ihrem Lehrer hat - bei den Dreharbeiten war die in der Folge nackt zu sehende Kinski erst 15 Jahre alt.
Gab nie „rechtswirksame Einwilligung“
Rechtsanwalt Christian Schertz sagte dem „Spiegel“: „Nastassja Kinski war damals faktisch ohne Begleitung am Set, als die Szenen gedreht wurden - eine rechtswirksame Einwilligung als Minderjährige ist damit denklogisch ausgeschlossen gewesen.“
Unabhängig davon habe er im Namen von Kinski für die Zukunft eine Einwilligung widerrufen.
Mit gut 25 Millionen Zuschauern bei der Erstausstrahlung 1977 zählt „Reifezeugnis“ zu den erfolgreichsten Folgen der ARD-Krimireihe aller Zeiten. Die Folge wurde seitdem regelmäßig wiederholt und auch als DVD veröffentlicht.
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