Wegen Isolationshaft

Klage von Rechtsterrorist Breivik abgewiesen

Ausland
15.02.2024 18:20

Die Haftbedingungen des norwegischen Rechtsterroristen Anders Behring Breivik verstoßen nicht gegen seine Menschenrechte. Das hat das Amtsgericht in Oslo am Donnerstag entschieden. Breivik, der seinen Namen inzwischen ändern ließ, hatte dem norwegischen Staat vorgeworfen, dass die jahrelange Isolationshaft seine Menschenrechte verletze (siehe Video oben).

Er beschwert sich bereits seit Jahren über seine Haftbedingungen. Der 45-jährige Norweger hat im Ringerike Gefängnis nordwestlich von Oslo eine eigene „Abteilung“ auf zwei Etagen. Fotos von dort zeigen unter anderem eine geräumige Küche, ein Fernsehzimmer sowie drei Wellensittiche.

Bereits 2017 hatte ein norwegisches Berufungsgericht geurteilt, dass keine Menschenrechtsverstöße vorliegen. Nun kam auch das Amtsgericht in Oslo zu diesem Urteil. Breiviks Anwalt kündigte an, dagegen Berufung einzulegen.

77 Tote bei seinen Terroranschlägen
Der Rechtsterrorist hatte am 22. Juli 2011 zunächst eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und anschließend auf der Insel Utøya ein Massaker in einem Sommerlager der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei angerichtet. Bei den Terroranschlägen kamen insgesamt 77 Menschen ums Leben. Sie gelten als die mit Abstand schlimmsten Gewalttaten der norwegischen Nachkriegszeit.

Höchststrafe erhalten
Der Norweger war 2012 zur damaligen Höchststrafe verurteilt worden: 21 Jahre Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren. Dadurch kann die Strafdauer im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Haftstrafe alle fünf Jahre verlängert werden. Theoretisch könnte Breivik somit bis zu seinem Tod hinter Gittern bleiben, obwohl es in Norwegen keine lebenslängliche Gefängnisstrafe gibt. Breivik hatte bereits die vorzeitige Entlassung beantragt, war jedoch vor Gericht gescheitert.

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