Mitte Mai fällte der Uni-Senat die umstrittene Entscheidung: Ab Herbst müssen "Bummelstudenten" und jene aus Nicht-EU-Staaten 363 Euro pro Semester berappen (siehe Infobox). Gut 13 Prozent der mehr als 30.000 Grazer Akademiker in spe sind betroffen.
Die neue Regelung könnte jetzt allerdings kippen – weil die erste Studentin klagt, noch bevor ihr der Zahlschein ins Postkastl geflattert ist. Unterstützt von der Österreichischen Hochschülerschaft wird eine Russin, die künftig nicht mehr gratis "büffeln" darf, noch in dieser Woche eine sogenannte Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof einreichen.
"Wir unterstützen die Klage"
Das ist möglich, wenn jemand befürchtet, von einem Gesetz oder einer Verordnung "aktuell, unmittelbar und direkt" betroffen zu sein. Dann muss der Verfassungsgerichtshof entscheiden, ob die Einführung von Gebühren rechtmäßig war oder nicht. Die Bearbeitungszeit beträgt im Schnitt acht bis neun Monate.
Der steirische ÖH-Vorsitzende Stefan Thum gibt der Studentin auch volle Rückendeckung: "Wir unterstützen die Klage, weil die Regelung unfair und sozial ungerecht ist. Eine autonome Einhebung durch die Universitäten ist aus unserer Sicht rechtswidrig."
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