Nachdem vergangene Woche der Richtersenat entschieden hatte, Inzest-Täter Josef Fritzl (88) vom Maßnahmenvollzug in eine normale Zelle zu verlegen, hat die Staatsanwaltschaft jetzt Beschwerde dagegen eingelegt.
Der Akt wandert nun zum Oberlandesgericht (OLG) Wien zur Entscheidung. Die in der Vorwoche von einem Dreiersenat ausgesprochene und nicht rechtskräftige Verlegung des 88-Jährigen in den Normalvollzug war auf zehn Jahre bedingt. Nachweisen muss Fritzl laut der Entscheidung regelmäßige Psychotherapie sowie psychiatrische Untersuchungen.
Bei der nicht öffentlichen, aber von großem Medieninteresse begleiteten Anhörung am vergangenen Donnerstag war kein Vertreter der Staatsanwaltschaft anwesend. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bleibt Fritzl jedenfalls im Maßnahmenvollzug.
Generelle bedingte Entlassung
Befunden wurde vom Dreiersenat auch über eine generelle bedingte Entlassung, die Verteidigerin Astrid Wagner weiterhin anstrebt. Dieser Schritt wurde aber aus spezialpräventiven Gründen abgelehnt.
Gestützt war die bedingte und nun von der Staatsanwaltschaft mit einer Beschwerde bedachte Verlegung in den Normalvollzug auf ein psychiatrisches Gutachten der Sachverständigen Heidi Kastner, das Josef F. unter anderem aufgrund von Demenz attestiert, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Dem folgte der Dreiersenat, der nach Angaben von Wagner ebenfalls befand, dass der 88-Jährige „nicht mehr gefährlich ist“.
Neuerlicher Beschluss
Nun liegt der Ball beim OLG Wien, das die Causa bereits mehrmals auf Grundlage früherer Gutachten beleuchtet hatte. 2022 sprach sich das Oberlandesgericht gegen eine bedingte Verlegung aus dem Maßnahmenvollzug für Fritzl, der seinen Namen inzwischen geändert hat, aus. Das Landesgericht Krems hatte zuvor anders entschieden. Im März 2023 gab es in Krems einen neuerlichen Beschluss, der vorsah, dass weiter eine Unterbringung notwendig sei. Dieser wurde aber wiederum vom OLG Wien als Rechtsmittel-Instanz aufgehoben.
Die Causa Inzestfall Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Fritzl hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt - eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der heute 88-Jährige in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Einweisung ausgesprochen. Der Schuldspruch umfasste Mord durch Unterlassung, Sklavenhandel, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwere Nötigung und damit alle Anklagepunkte.
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