Freiheitsstrafe

Nach Crash: Haftstrafe für Unfalllenkerin

Kärnten
17.01.2024 15:46

Kärntnerin (36) wurde zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Grund: Sie raste auf der Turracher Bundesstraße absichtlich in den Gegenverkehr und verletzte einen Autofahrer leicht.

„Auch wenn es keine typische Motivation hinter der Tat gibt und die Angeklagte das Opfer zufällig auswählte, wurde der Tod eines Menschen in Kauf genommen“, betont Staatsanwältin Sandra Agnoli am Mittwoch bei dem Prozess am Klagenfurter Landesgericht. Denn die 36-jährige Angeklagte raste vergangenen Oktober auf der Turracher Straße bei Aich absichtlich in den Gegenverkehr und rammte dabei einen Kleintransporter (wir berichteten).

Angeklagte bereut ihre Tat
Ein Argument, das Verteidiger Philipp Tschernitz nicht gelten lassen wollte. Denn immerhin sei seine Mandantin zum Unfallzeitpunkt psychisch erkrankt gewesen. Aber nicht nur Tschernitz versuchte den Vorwurf der Staatsanwaltschaft zu entkräften, auch die 36-Jährige selbst beteuert: „Wenn ich könnte, würde ich alles ungeschehen machen!“

Viele Milderungsgründe
Die Geschworenen unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer sahen beim Prozess zahlreiche Milderungsgründe. Daher wurde die Angeklagte nicht wegen versuchten Mordes verurteilt, sondern wegen absichtlich schwerer Körperverletzung. Strafe: 24 Monate Freiheitsstrafe, 16 Monate bedingt. Urteil nicht rechtskräftig.

 Kärntner Krone
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