Luthertum seit 1537
Historischer Schritt: Norwegen schafft Staatskirche ab
Seit 1537 ist das Luthertum in Norwegen durch ein königliches Dekret Staatsreligion. An der Spitze der norwegischen Kirchen steht der König von Norwegen. Das demokratisch gewählte norwegische Parlament ist zugleich auch norwegisches Kirchenparlament. Alle Bischöfe und Dekane werden von der Regierung ernannt. Ein ähnliches System gibt es auch noch in Dänemark, während in Schweden die Staatskirche mit Beginn des Jahres 2000 abgeschafft wurde.
Bei der nunmehrigen Abstimmung im Osloer Parlament wird mit einer breiten Zustimmung gerechnet. Bereits vergangenen Dienstag hatte der zuständige parlamentarische Ausschuss für Kirche, Ausbildung und Forschung den Gesetzentwurf einstimmig gutgeheißen. Damit müssen Minister nicht mehr Kirchenmitglieder sein, anstelle des Staates kann künftig die norwegische Kirche Bischöfe und Pröpste ernennen.
"Gleichberechtigung aller Glaubensgemeinschaften"
Die norwegische Kirche befürwortet die Entwicklung. Trude Evenshaug, Sprecherin des Kirchenrats, erklärte am Freitag, man habe lange auf dieses Ziel hingearbeitet. "Wir wollten diese Änderungen, denn wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, und viele Einwohner dieses Landes sind keine Kirchenmitglieder. Das neue Gesetz ist ein Zeichen für die Gleichberechtigung aller Glaubensgemeinschaften." Für die Menschen selbst seien dadurch keine großen Veränderungen zu erwarten, und auch an der Feiertagsregelung ändere sich nichts.
In einer gemeinsamen Mitteilung des parlamentarischen Ausschusses und der Kirche hieß es, was man bisher als "Staatskirche" gekannt habe, werde zu einer offeneren und demokratischeren Volkskirche. Svein Harberg, Vorsitzender des Ausschusses, sprach von einem "historischen Schritt". "Die norwegische Kirche wird damit eine Glaubensgemeinschaft wie andere auch", sagte er.
Das neue Gesetz unterstreicht, die Wertegrundlage Norwegens ruhe auf dem christlichen und humanistischen Erbe. Die religiöse Tätigkeit der Kirche sei zwar nicht länger Sache des Staates, doch habe dieser die Aufgabe, die Kirche als Glaubensgemeinschaft zu unterstützen.
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